Verträge
Wir beraten und stellen Ihnen alle benötigten Vertragsmuster für die Arbeitnehmerüberlassung, mit Anwendung der Tarifverträge von iGZ / BAP oder auf Equal-Pay-Basis.
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Als Rechtsanwälte beraten und betreuen wir bundesweit und international Unternehmen bei allen Rechtsfragen zur Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Dazu gehören die anwaltliche Vertretung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und vor Gericht bei Verfahren zu Erteilung und Verlängerung der ANÜ-Erlaubnis, die Erstellung von Fachgutachten zu Spezialfragen der Arbeitnehmerüberlassung, Beratung bei Umstrukturierungs- und Outsourcingprojekten und Vergütungsfragen (Tarifverträg iGZ und BAP, Equal Pay) sowie bei internationaler Arbeitnehmerüberlassung.
Kurz: Wir sind Ihre Berater zum AÜG.
Wir sind Fördermitglieder der Branchenverbände iGZ und BAP und bekannt durch zahlreiche Fachveröffentlichungen.
Über 500 Mandanten konnten wir bislang erfolgreich vertreten. Neben einer umfangreichen Expertise zeichnet unsere Arbeit ein agiles und kreatives Vorgehen aus. Unsere Lösungen sind stets individuell und haben das Ziel des Mandanten fest im Blick. Lesen Sie nachfolgend mehr zu unseren Tätigkeiten.