Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege & Gesundheitsbranche - Besonderheiten und Herausforderungen
Zeitarbeit im medizinischen Bereich erfreut sich wachsender Beliebtheit.
Personaldienstleister, die sich in diesem Bereich etablieren (wollen), bekommen dabei sowohl die Vor- als auch die Nachteile des enormen Fachkräftemangels im Pflegebereich zu spüren.
Herausforderungen in der Praxis
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Herausforderungen in der Praxis
So können im medizinischen Bereich zwar hohe Stundenverrechnungssätze aufgerufen werden, allerdings haben Personaldienstleister auch besonders große und stetig wachsende Probleme, geeignetes Personal zu finden. Denn die Nachfrage ist groß, aber das Angebot gering.
Dies wissen natürlich auch die Fachkräfte und suchen sich die lukrativsten Einsätze aus. Im Spannungsfeld zwischen Fachkräftemangel und rechtskonformer Zeitarbeit gilt es, vertraglich flexibel zu reagieren und den Bedürfnissen der Mitarbeiter und der Entleiher gerecht zu werden.
Kurzfristige Einsätze
Im Pflegebereich beobachten wir die Entwicklung, dass viele Zeitarbeitnehmer, nur kurzfristige, dabei aber sehr gut bezahlte Einsätze suchen, etwa im wechselnden Nachtschichtbetrieb oder als sogenannte „Springer“. Diese Mitarbeiter sehen die Zeitarbeit eher als Zuverdienst und gehen ansonsten einer anderen Hauptbeschäftigung nach.
Angepasste Vertragswerke
Personaldienstleister, die ihren Mitarbeitern diese kurzfristigen Einsätze ermöglichen wollen, benötigen ein besonders flexibles Vertragswerk. Rahmenverträge und darauf basierende Tageseinsätze machen flexibles Arbeiten möglich. Hier gilt es, die besonderen Risiken der Zeitarbeitsbranche zu beachten und Fallstricke zu vermeiden. Angesichts einer verschärften Prüfpraxis durch die Bundesagentur empfiehlt es sich dabei unbedingt, nicht auf „selbstgestrickte“ Verträge zu vertrauen, sondern diese vom Spezialisten entwerfen zu lassen. Denn nach unserer Erfahrung drohen bei Prüfungen im schlimmsten Fall nicht nur Beanstandungen, sondern im Wiederholungsfall sogar Versagungsbescheide. Ist der Vertrag nicht zeitarbeitskonform ausgestaltet, droht der Vorwurf des Abwälzens des Betriebsrisikos, eines Kardinalfehlers des Arbeitgebers in der Zeitarbeit.
Rekrutierung und Ausbildung
Da der Arbeitsmarkt an qualifizierten Kräften in Deutschland weitgehend „leergefegt“ ist, weichen immer mehr Dienstleister auf ausländische Fachkräfte aus oder bilden diese sogar, teils über mehrere Jahre, selbstständig aus.
Hier beraten wir Sie bei der rechtssicheren Rekrutierung unter Beachtung des Arbeits- und Entsenderechts und entwickeln für Sie den rechtssicheren Rahmen für Ausbildungs- oder Kooperationskonzepte.
Überlassung von Ärzten
Eine besondere Herausforderung ist der Verleih von ärztlichem Fachpersonal. Hier gilt es die arbeitsrechtlichen Probleme, die sich aus dem ärztlichen Standesrechts ergeben, in Einklang mit den Anforderungen der Zeitarbeit zu bringen.
Wir vertreten Personaldienstleister im Pflegebereich jeglicher Größe, vom neu gegründeten Kleinunternehmen bis hin zum Marktführer.
Krankenhäuser
Krankenhäuser, sind häufiger, jedoch nicht nur, auf der Entleiherseite anzutreffen. Hier geht es darum, Verträge so zu formulieren, dass sie die Interessen der Krankenhäuser ausreichend berücksichtigen.
Kooperationen, die in der Vergangenheit teilweise jahrelang erfolgreich waren, werden durch die Höchstüberlassungsdauer erschwert oder unmöglich gemacht. Deshalb sind Wege zu finden, wie unter Beachtung der Anforderungen des AÜG rechtssicher mit anderen Häusern zusammengearbeitet werden kann.
Infos zum Beitragsrecht in Krankenhäusern finden Sie hier.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Beratung bei der rechtssicheren Gestaltung der Arbeitsabläufe und Beratung zur Weisungsproblematik bei ärztlichem Fachpersonal
- Gestaltung passgenauer und dabei flexibler Vertragswerke
- Vertretung vor dem Sozialgericht bei Versagungsentscheidungen
- Vertretung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit in Genehmigungs- und Bußgeldverfahren
- Betreuung von Krankenhauskooperationen
- Entwurf von Ausbildungsvereinbarungen
- Sozialversicherungsrechtliche Fragen