Ihre persönlichen Ansprechpartner


Beratung zur Arbeitnehmerüberlassung — schnell & spezialisiert
Rechtssicherheit, wann immer Sie brauchen — fachlich fundiert & verständlich
Im Alltag der Arbeitnehmerüberlassung müssen Entscheidungen oft sofort getroffen werden – bei gleichzeitig hoher rechtlicher Unsicherheit. Neue Urteile oder Tarifverträge, Änderungen im AÜG, Fragen zu Equal Pay oder Vertragsgestaltung sind nur einige der rechtlichen Stolpersteine. Ein falscher Schritt kann dabei schnell teuer werden.
Genau hier setzt unsere Arbeit an:
Sie erhalten rechtliche Unterstützung durch fachlich versierte Anwälte – schnell, verlässlich und auf Augenhöhe.
Ihr Vorteil: Spezialisierung, die den Unterschied macht
Arbeitnehmerüberlassung ist kein „klassisches Arbeitsrecht“. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete sowie laufender Rechtsprechung. Gleichzeitig muss stets die aktuelle Verwaltungspraxis der Bundesagentur für Arbeit beachtet werden. Genau darauf sind wir spezialisiert.
Das bedeutet für Sie:
- Schnelle, belastbare Antworten für Ihre täglichen Personalentscheidungen
- Rechtssichere Lösungen statt abstrakter Paragrafenverweise
- Verständliche Antworten, die Sie direkt im Unternehmen umsetzen können
- Klare Handlungsempfehlungen statt juristischer Bedenken
Viele Kanzleien beraten im Arbeitsrecht. Wir beraten im Recht der Arbeitnehmerüberlassung.
Typische Themen, bei denen wir Sie unterstützen
Mit unserer Beratung erhalten Sie Unterstützung u. a. bei:
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen
- Fragen zur AÜG-Konformität und rechtssicheren Einsatzmodellen
- Equal Pay & Equal Treatment
- ANÜ-Erlaubnis, Verlängerung, Entzug und behördlichen Prüfungen
- Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit
- Arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Tagesgeschäft
Kurz gesagt:
Wir decken alles ab, was in der Arbeitnehmerüberlassung rechtlich relevant wird.
Fachgutachten, die Ihnen Rechtssicherheit geben
Wir erstellen regelmäßig fundierte Fachgutachten für Unternehmen in der Arbeitnehmerüberlassung. Ob Umstrukturierungs- und Outsourcingprojekte, grenzüberschreitende Sachverhalte oder komplexe Einzelfälle – durch unsere juristischen Fachgutachten inklusive umfassender Beratung erhalten Unternehmen rechtssichere Antworten auf oft schwierige Rechtsfragen.
So erhalten Sie eine klare Entscheidungsgrundlage und können Projekte rechtssicher umsetzen, ohne auf langwierige Verfahren oder gerichtliche Klärungen warten zu müssen.
Fazit: Weniger Risiko. Mehr Handlungssicherheit.
Die Arbeitnehmerüberlassung lebt von Flexibilität – rechtlich verlangt sie Präzision. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Unternehmen kontinuierlich. Umso wichtiger ist eine spezialisierte rechtliche Begleitung, die Risiken frühzeitig erkennt und Unternehmen dabei unterstützt, rechtssicher und wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben.
So können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren – und wir kümmern uns um die rechtliche Absicherung.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine kurze Mail für eine kostenfreie Ersteinschätzung!
Wissenswertes zu unserer spezialisierten Beratung
Wir beraten und unterstützen Sie zu allen Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung: mit Beratung sowie Vertretung gegenüber Behörden, Arbeitnehmern, Konkurrenten und vor Gerichten.
Beabsichtigen Sie eine Arbeitnehmerüberlassung und haben Fragen hinsichtlich des Antragsverfahrens für die Erlaubnis?
Planen Sie ein unternehmerisches Projekt und haben Detail- oder Spezialfragen zur Arbeitnehmerüberlassung?
Beabsichtigen Sie eine internationale Arbeitnehmerüberlassung?
Seit über 25 Jahren beraten wir Konzerne und Unternehmen, Personaldienstleister und Industriedienstleister. Versiert und engagiert, bundesweit und international verschaffen wir Ihnen Klarheit zu allen Rechtsfragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung. Ob Fragen zum großen Ganzen der Arbeitnehmerüberlassung oder komplexe Einzelfälle – wir sind Ihr Berater für das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dabei haben wir stets alle aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie bei den einschlägigen Tarifverträgen fest im Blick.
Bei Spezialfragen zur Arbeitnehmerüberlassung erstellen wir für Sie Fachgutachten und beraten Sie zu Umstrukturierungs- und Outsourcingprojekten sowie Vergütungsfragen. Gerade bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung können kompliziertere Rechtsfragen aufkommen, die ein unnötiges Risiko darstellen, solange Sie ungeklärt sind. Durch anwaltliche Beratung und von unseren Spezialisten erstellte Fachgutachten erhalten Sie ein hinlängliches Maß an Rechtssicherheit und können bereits mit der Umsetzung beginnen, ohne zunächst langwierige und kostspielige Musterprozesse führen zu müssen.
Kommt es zu Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit über Auflagen oder Entzug einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, zu Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern oder mit Konkurrenten, vertreten wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung. Auch bei (Eil-)Verfahren vor Gericht vertreten wir Sie bundesweit und entwickeln mithilfe unserer umfangreichen Expertise individuelle Strategien.
Erfahren Sie mehr über uns sowie unser agiles und kreatives Vorgehen anhand von uns bearbeiteter Sachverhalte in der Rubrik Best Pratice.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Bestandteile unserer Beratungen sind:
- Begleitung bei Verfahren gegen die Bundesagentur für Arbeit (Erlaubnisentzug, Auflagen, Bußgelder etc.)
- Eilverfahren vor dem Sozialgericht auf Erlaubniserteilung
- Antragsverfahren auf Erteilung der AÜG-Erlaubnis
- Anträge ausländischer Firmen auf Erlaubniserteilung
- Betreuung im allgemeinen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Stellung von Vertragsmustern und Arbeitshilfen
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