Ihre persönlichen Ansprechpartner

Jörg Hennig - AMETHYST Rechtsanwälte

Jörg Hen­nig

Recht­san­walt

+49 (0)30 236 252 90


Anika Nadler - AMETHYST Rechtsanwälte

Ani­ka Nadler

Recht­san­wältiN

+49 (0)30 236 252 90

Beratung zur Arbeitnehmerüberlassung — schnell & spezialisiert

Rechtssicherheit, wann immer Sie brauchen — fachlich fundiert & verständlich 

Im All­t­ag der Arbeit­nehmerüber­las­sung müssen Entschei­dun­gen oft sofort getrof­fen wer­den – bei gle­ichzeit­ig hoher rechtlich­er Unsicher­heit. Neue Urteile oder Tar­ifverträge, Änderun­gen im AÜG, Fra­gen zu Equal Pay oder Ver­trags­gestal­tung sind nur einige der rechtlichen Stolper­steine. Ein falsch­er Schritt kann dabei schnell teuer werden.

Genau hier set­zt unsere Arbeit an:
Sie erhal­ten rechtliche Unter­stützung durch fach­lich ver­sierte Anwälte – schnell, ver­lässlich und auf Augenhöhe.

Ihr Vorteil: Spezialisierung, die den Unterschied macht

Arbeit­nehmerüber­las­sung ist kein „klas­sis­ches Arbeit­srecht“. Sie ergibt sich aus dem Zusam­men­spiel ver­schieden­er Rechts­ge­bi­ete sowie laufend­er Recht­sprechung. Gle­ichzeit­ig muss stets die aktuelle Ver­wal­tung­sprax­is der Bun­de­sagen­tur für Arbeit beachtet wer­den. Genau darauf sind wir spezialisiert.

Das bedeutet für Sie:

  • Schnelle, belast­bare Antworten für Ihre täglichen Personalentscheidungen
  • Rechtssichere Lösun­gen statt abstrak­ter Paragrafenverweise
  • Ver­ständliche Antworten, die Sie direkt im Unternehmen umset­zen können
  • Klare Hand­lungsempfehlun­gen statt juris­tis­ch­er Bedenken

Viele Kan­zleien berat­en im Arbeit­srecht. Wir berat­en im Recht der Arbeit­nehmerüber­las­sung.

Typische Themen, bei denen wir Sie unterstützen

Mit unser­er Beratung erhal­ten Sie Unter­stützung u. a. bei:

  • Gestal­tung und Prü­fung von Arbeit­nehmerüber­las­sungsverträ­gen
  • Fra­gen zur AÜG-Kon­for­mität und rechtssicheren Einsatzmodellen
  • Equal Pay & Equal Treatment
  • ANÜ-Erlaub­nis, Ver­längerung, Entzug und behördlichen Prüfungen
  • Stre­it­igkeit­en mit der Bun­de­sagen­tur für Arbeit
  • Arbeit­srechtlichen Fragestel­lun­gen im Tagesgeschäft

Kurz gesagt:
Wir deck­en alles ab, was in der Arbeit­nehmerüber­las­sung rechtlich rel­e­vant wird.

Fachgutachten, die Ihnen Rechtssicherheit geben

Wir erstellen regelmäßig fundierte Fachgutacht­en für Unternehmen in der Arbeit­nehmerüber­las­sung. Ob Umstruk­turierungs- und Out­sourcing­pro­jek­te, gren­züber­schre­i­t­ende Sachver­halte oder kom­plexe Einzelfälle – durch unsere juris­tis­chen Fachgutacht­en inklu­sive umfassender Beratung erhal­ten Unternehmen rechtssichere Antworten auf oft schwierige Rechtsfragen.

So erhal­ten Sie eine klare Entschei­dungs­grund­lage und kön­nen Pro­jek­te rechtssich­er umset­zen, ohne auf lang­wierige Ver­fahren oder gerichtliche Klärun­gen warten zu müssen.

Fazit: Weniger Risiko. Mehr Handlungssicherheit.

Die Arbeit­nehmerüber­las­sung lebt von Flex­i­bil­ität – rechtlich ver­langt sie Präzi­sion. Gle­ichzeit­ig steigen die Anforderun­gen an Unternehmen kon­tinuier­lich. Umso wichtiger ist eine spezial­isierte rechtliche Begleitung, die Risiken frühzeit­ig erken­nt und Unternehmen dabei unter­stützt, rechtssich­er und wirtschaftlich hand­lungs­fähig zu bleiben.

So kön­nen Sie sich auf Ihr Geschäft konzen­tri­eren – und wir küm­mern uns um die rechtliche Absicherung.

Rufen Sie uns ein­fach an oder schreiben Sie eine kurze Mail für eine kosten­freie Ersteinschätzung!

 

Wissenswertes zu unserer spezialisierten Beratung

Wir berat­en und unter­stützen Sie zu allen Fra­gen rund um die Arbeit­nehmerüber­las­sung: mit Beratung sowie Vertre­tung gegenüber Behör­den, Arbeit­nehmern, Konkur­renten und vor Gerichten.

Beab­sichti­gen Sie eine Arbeit­nehmerüber­las­sung und haben Fra­gen hin­sichtlich des Antragsver­fahrens für die Erlaub­nis?
Pla­nen Sie ein unternehmerisches Pro­jekt und haben Detail- oder Spezial­fra­gen zur Arbeit­nehmerüber­las­sung?
Beab­sichti­gen Sie eine inter­na­tionale Arbeit­nehmerüber­las­sung?

Seit über 25 Jahren berat­en wir Konz­erne und Unternehmen, Per­sonal­dien­stleis­ter und Indus­trie­di­en­stleis­ter. Ver­siert und engagiert, bun­desweit und inter­na­tion­al ver­schaf­fen wir Ihnen Klarheit zu allen Rechts­fra­gen rund um die Arbeit­nehmerüber­las­sung. Ob Fra­gen zum großen Ganzen der Arbeit­nehmerüber­las­sung oder kom­plexe Einzelfälle – wir sind Ihr Berater für das Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­setz (AÜG). Dabei haben wir stets alle aktuellen Entwick­lun­gen in Recht­sprechung und Geset­zge­bung sowie bei den ein­schlägi­gen Tar­ifverträ­gen fest im Blick.

Bei Spezial­fra­gen zur Arbeit­nehmerüber­las­sung erstellen wir für Sie Fachgutacht­en und berat­en Sie zu Umstruk­turierungs- und Out­sourcing­pro­jek­ten sowie Vergü­tungs­fra­gen. Ger­ade bei gren­züber­schre­i­t­en­der Arbeit­nehmerüber­las­sung kön­nen kom­pliziert­ere Rechts­fra­gen aufkom­men, die ein unnötiges Risiko darstellen, solange Sie ungek­lärt sind. Durch anwaltliche Beratung und von unseren Spezial­is­ten erstellte Fachgutacht­en erhal­ten Sie ein hin­länglich­es Maß an Rechtssicher­heit und kön­nen bere­its mit der Umset­zung begin­nen, ohne zunächst lang­wierige und kost­spielige Muster­prozesse führen zu müssen.

Kommt es zu Auseinan­der­set­zun­gen mit der Bun­de­sagen­tur für Arbeit über Aufla­gen oder Entzug ein­er Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung, zu Auseinan­der­set­zun­gen mit Arbeit­nehmern oder mit Konkur­renten, vertreten wir Sie mit unser­er jahre­lan­gen Erfahrung. Auch bei (Eil-)Verfahren vor Gericht vertreten wir Sie bun­desweit und entwick­eln mith­il­fe unser­er umfan­gre­ichen Exper­tise indi­vidu­elle Strategien.

Erfahren Sie mehr über uns sowie unser agiles und kreatives Vorge­hen anhand von uns bear­beit­eter Sachver­halte in der Rubrik Best Prat­ice.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Bestandteile unser­er Beratun­gen sind:

  • Begleitung bei Ver­fahren gegen die Bun­de­sagen­tur für Arbeit (Erlaub­nisentzug, Aufla­gen, Bußgelder etc.)
  • Eil­ver­fahren vor dem Sozial­gericht auf Erlaubniserteilung
  • Antragsver­fahren auf Erteilung der AÜG-Erlaubnis
  • Anträge aus­ländis­ch­er Fir­men auf Erlaubniserteilung
  • Betreu­ung im all­ge­meinen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Stel­lung von Ver­tragsmustern und Arbeitshilfen

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Jörg Hen­nig

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Ani­ka Nadler

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