Beratung

AMETHYST Recht­san­wälte berät Fir­men und unter­stützt Sie zu allen Fra­gen rund um die Arbeit­nehmerüber­las­sung: mit Beratung sowie Vertre­tung gegenüber Behör­den, Arbeit­nehmern, Konkur­renten und vor Gerichten.

Sie beab­sichti­gen eine Arbeit­nehmerüber­las­sung und haben Fra­gen hin­sichtlich des Antragsver­fahrens für die Erlaub­nis?
Sie pla­nen ein unternehmerisches Pro­jekt und haben Detail- oder Spezial­fra­gen zur Arbeit­nehmerüber­las­sung?
Sie beab­sichti­gen eine inter­na­tionale Arbeitnehmerüberlassung?

Seit vie­len Jahren berat­en wir Konz­erne und Unternehmen, Per­sonal­dien­stleis­ter und Indus­trie­di­en­stleis­ter. Ver­siert und engagiert, bun­desweit und inter­na­tion­al ver­schaf­fen wir Ihnen Klarheit zu allen Rechts­fra­gen rund um die Arbeit­nehmerüber­las­sung. Ob Fra­gen zum großen Ganzen der Arbeit­nehmerüber­las­sung oder kom­plexe Einzelfälle – wir sind Ihr Berater für das Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­setz (AÜG). Dabei haben wir stets alle aktuellen Entwick­lun­gen in Recht­sprechung und Geset­zge­bung sowie bei den ein­schlägi­gen Tar­ifverträ­gen fest im Blick.

Bei Spezial­fra­gen zur Arbeit­nehmerüber­las­sung erstellen wir für Sie Fachgutacht­en und berat­en Sie zu Umstruk­turierungs- und Out­sourcing­pro­jek­ten sowie Vergü­tungs­fra­gen. Ger­ade bei gren­züber­schre­i­t­en­der Arbeit­nehmerüber­las­sung kön­nen kom­pliziert­ere Rechts­fra­gen aufkom­men, die ein unnötiges Risiko darstellen, solange Sie ungek­lärt sind. Durch anwaltliche Beratung und von unseren Spezial­is­ten erstellte Fachgutacht­en erhal­ten Sie ein hin­länglich­es Maß an Rechtssicher­heit und kön­nen bere­its mit der Umset­zung begin­nen, ohne zunächst lang­wierige und kost­spielige Muster­prozesse führen zu müssen.

Kommt es zu Auseinan­der­set­zun­gen mit der Bun­de­sagen­tur für Arbeit über Aufla­gen oder Entzug ein­er Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung, zu Auseinan­der­set­zun­gen mit Arbeit­nehmern oder mit Konkur­renten, vertreten wir Sie mit unser­er jahre­lan­gen Erfahrung. Auch bei (Eil-)Verfahren vor Gericht vertreten wir Sie bun­desweit und entwick­eln mith­il­fe unser­er umfan­gre­ichen Exper­tise indi­vidu­elle Strategien.

Erfahren Sie mehr über uns sowie unser agiles und kreatives Vorge­hen anhand von uns bear­beit­eter Sachver­halte in der Rubrik Best Prat­ice.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Bestandteile unser­er Beratun­gen sind:

  • Begleitung bei Ver­fahren gegen die Bun­de­sagen­tur für Arbeit (Erlaub­nisentzug, Aufla­gen, Bußgelder etc.)
  • Eil­ver­fahren vor dem Sozial­gericht auf Erlaubniserteilung
  • Antragsver­fahren auf Erteilung der AÜG-Erlaubnis
  • Anträge aus­ländis­ch­er Fir­men auf Erlaubniserteilung
  • Betreu­ung im all­ge­meinen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Stel­lung von Ver­tragsmustern und Arbeitshilfen

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Jörg Hen­nig

Recht­san­walt

+49 (0)30 236 252 90

Ani­ka Nadler

Recht­san­wältiN

+49 (0)30 236 252 90