Ingenieurwesen/ Engineering
Anders als in der IT-Branche stellt sich das Problem der Abgrenzung zur Selbstständigkeit oder zur Arbeit in selbstständigen Dienstverträgen in Fällen, in denen ein Personaleinsatz in Räumen des Auftraggebers erfolgt, nicht so dringend. Denn aufgrund der regelmäßig recht starken Eingliederung von Ingenieuren in Kundenprojekte ist in vielen Fällen von Anfang an klar, dass der Einsatz nicht als selbstständiger Dienstvertrag, sondern nur in Festanstellung oder im Wege der Arbeitnehmerüberlassung gelebt werden kann.
Korrekte Analyse
Herausforderungen in der Praxis
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Case Study
Korrekte Analyse
Schwerpunkte der Beratung oder von Prüfungen liegen daher stärker in der korrekten Anwendung der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, dabei sind vor allem der Equal Treatment-Grundsatz sowie die korrekte Anwendung der Tarifverträge und die Ermittlung von Branchenzuschlägen zu beachten.
Herausforderungen in der Praxis
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Unser Newsletter zur Zeitarbeit erscheint 6‑mal im Jahr und enthält eine Zusammenfassung wichtiger Entscheidungen und Branchentrends, sowie relevante Veranstaltungshinweise.
Equal Treatment
Der Equal Treatment-Grundsatz regelt eine Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern hinsichtlich sämtlicher Arbeitsbedingungen mit dem Einsatzbetrieb. Ein Abweichen davon ist bei Bezugnahme auf einen Zeitarbeitstarifvertrag möglich. Dabei dürfen jedoch die geltenden Branchenzuschlagstarifverträge nicht außer Acht gelassen werden. Diese sehen je nach Einsatzbranche – z.B. im Metallsektor – Zuschläge auf den Zeitarbeitstariflohn von bis zu 65 % nach fünfzehnmonatiger Einsatzdauer vor. Bei einem Grundlohn von mehr als 25,00 € in der höchsten Entgeltstufe der Tarifverträge von iGZ und BAP können sich bei voller Arbeitszeitauslastung (z.B. im Einzelfall 200 Std. monatlich) somit tarifliche Monatslöhne von bis zu 8.300 € ergeben, die in jedem Fall bezahlt werden müssen.
Tarifliche Eingruppierung
Vor diesem Hintergrund stellen sich sehr häufig Fragen der korrekten tariflichen Eingruppierung oder auch der Möglichkeit einer Rückgruppierung der beteiligten Personen. Daneben geben oft auch die Kunden eine Eingruppierung vor, dann wiederum nicht nach den Zeitarbeitstarifverträgen, sondern nach deren eigenen Haus- oder Branchentarifverträgen, sodass Anpassungsbedarf besteht.
Berechnung der Tariflöhne
Oftmals wird im Ingenieurbereich mit den Arbeitnehmern ein Festgehalt vereinbart. Liegen die Tariflöhne der Arbeitnehmerüberlassung auch in Einzelfällen darüber, müssen die Tariflöhne in jedem Monat exakt ausgerechnet werden – mit Mehrarbeitszuschlägen, Arbeitszeitkonten etc..
Einschlägiger Branchenzuschlagstarifvertrag
Die Auswahl des einschlägigen Branchenzuschlagstarifvertrages ist ebenfalls nicht immer ganz einfach. Denn die Definitionen in diesen Tarifverträgen sind häufig unscharf und oftmals kommt es auch zu Überschneidungen der einzelnen Verträge.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Entwicklung von Entgeltmodellen, die in der Praxis gut umsetzbar sind und Tarifschwankungen auffangen
- Beratung bei der Wahl des Tarifvertrages und des einschlägigen Branchenzuschlagstarifvertrages
- Fragen der korrekten Eingruppierung
- Verfahren gegen die Bundesagentur für Arbeit auf Erlaubniserteilung und wegen der Verhängung von Bußgeldern
- Allgemeine Beratung zur Anwendung und dem Inhalt von Tarifverträgen
- Abgrenzung von Dienst‑, Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung
- Betreuung bei Entsendefragen und der Wahl des anzuwendenden Sozialversicherungsrechts