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Entzug der AÜG-Erlaubnis — professionelle Hilfe in einer existenzbedrohenden Lage
Warum Unternehmen auf spezialisierte anwaltliche Unterstützung setzen
Wenn die Bundesagentur für Arbeit den Widerruf oder den Entzug Ihrer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (AÜG-Erlaubnis) prüft, handelt es sich nicht um ein gewöhnliches Verwaltungsverfahren. Für viele Personaldienstleister steht in diesem Moment die wirtschaftliche Grundlage des gesamten Unternehmens auf dem Spiel.
Genau deshalb wenden sich Unternehmen an unsere Kanzlei:
Weil wir nicht „auch“ Arbeitnehmerüberlassung machen – sondern darauf spezialisiert sind.
Droht die Versagung Ihrer AÜG-Erlaubnis?
Viele Unternehmen erfahren erst durch ein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit, dass ihre Erlaubnis gefährdet sein könnte. Häufig geht es dabei um Vorwürfe wie:
- Garantielohnverstöße
- Verstöße gegen Equal Pay oder Tarifvorgaben
- Überschreitung der Überlassungshöchstdauer
- Probleme bei Sozialversicherung oder Lohnabrechnung
- fehlerhafte Vertragsgestaltung
- Fehler bei der Abrechnung von Urlaub, Krankheit und Feiertagen
- Zweifel an der Zuverlässigkeit des Unternehmens
Schon einzelne Beanstandungen können ausreichen, damit die Behörde die Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens infrage stellt.
Genau hier beginnt unsere Arbeit: Wir analysieren die Vorwürfe, entwickeln eine Verteidigungsstrategie und übernehmen die Kommunikation mit der Behörde – klar, strukturiert und stets mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen für Ihr Unternehmen.
AMETHYST-Check zur drohenden Erlaubnisversagung
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Spezialisiert auf Arbeitnehmerüberlassung. Keine allgemeine Arbeitsrechtskanzlei.
Die Arbeitnehmerüberlassung gehört zu den komplexesten Bereichen des Arbeitsrechts. Unsere Spezialisierung macht in kritischen Situationen daher den Unterschied. Denn bei drohender Versagung oder Entziehung der Erlaubnis reicht allgemeines Arbeitsrechtswissen oft nicht aus. In solchen Krisensituationen zählt vielmehr die Kombination aus Rechtskenntnis und Praxiswissen sowie das engagierte Handeln erfahrener Spezialisten.
Wir kennen die Prüfungsmaßstäbe der Behörden, typische Angriffspunkte und die strategisch entscheidenden Fragen in AÜG-Verfahren – aus zahlreichen erfolgreich abgeschlossenen Mandaten und Verfahren.
Warum Mandanten unsere spezialisierte Kanzlei beauftragen
Weil Erfahrung in AÜG-Verfahren zählt
Bei Verfahren rund um die AÜG-Erlaubnis geht es selten bloß um einzelne Paragraphen. Entscheidend ist, wie Behörden argumentieren, welche Unterlagen sie erwarten und an welchen Stellen behördliche Entscheidungen tatsächlich angreifbar sind.
Unsere Mandanten profitieren von:
- einer über 25-jährigen Spezialisierung auf Arbeitnehmerüberlassung
- Expertise aus mehr als 1.000 geführten Verfahren
- tiefer Kenntnis der Behördenpraxis
- strategischer Beratung statt rein theoretischer Gutachten
- schneller Reaktion bei Anhörungen und Prüfungen
- praxisnahen Lösungen mit Blick auf den laufenden Geschäftsbetrieb
Weil wirtschaftliche Folgen vermieden werden müssen
Der Entzug einer AÜG-Erlaubnis kann für Unternehmen existenzbedrohende Konsequenzen haben:
- Gefährdung der Kundenbeziehungen
- Verlust bestehender Überlassungsverträge
- Risiko fingierter Arbeitsverhältnisse
- Bußgelder und Folgeprüfungen
- Reputationsschäden bei Kunden und Geschäftspartnern
Weil schnelles und strategisches Handeln entscheidend ist
Viele Verfahren lassen sich bereits im Anhörungsstadium beeinflussen – sofern frühzeitig und professionell reagiert wird.
Wir unterstützen sie unter anderem bei:
- Stellungnahmen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit
- Verteidigung gegen Widerruf oder Versagung
- Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
- rechtlicher Aufarbeitung kritischer Sachverhalte
- Optimierung von Verträgen und internen Prozessen
- sofern nötig auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte — auch im Eilverfahren!
Jetzt spezialisierte Unterstützung sichern
Wenn Ihre AÜG-Erlaubnis gefährdet ist, sollten Sie keine Zeit verlieren. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung verbessert häufig entscheidend die Verteidigungsmöglichkeiten und kann helfen, wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Wir kennen die Krisensituation eines drohenden Erlaubnisentzugs und wissen, wie man gegenüber der Bundesagentur für Arbeit erfolgsversprechend vorgeht.
Unsere Kanzlei vertritt bundesweit Unternehmen und Personaldienstleister in allen Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung – spezialisiert, erfahren und strategisch.
Was tun bei drohender Versagung oder Entzug der AÜG-Erlaubnis?
Viele Unternehmen reagieren zu spät und unterschätzen das erste Anhörungsschreiben der Bundesagentur – ohne die rechtlichen Folgen vollständig einschätzen zu können. Dabei werden die entscheidenden Weichen oft bereits sehr früh gestellt: Umso früher den Beanstandungen substantiiert entgegengetreten wird, desto besser die Erfolgschancen.
Unsere Kanzlei übernimmt dabei nicht nur die juristische Bewertung, sondern entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine konkrete Verteidigungsstrategie.
Wissenswertes
Wann soll die Erlaubnis versagt werden?
Prognoseentscheidung erforderlich
Was kann man gegen die Entziehung der Erlaubnis unternehmen?
Weiterführende Informationen
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Unser Newsletter zur Zeitarbeit erscheint 6‑mal im Jahr und enthält eine Zusammenfassung wichtiger Entscheidungen und Branchentrends, sowie relevante Veranstaltungshinweise.
Wann soll die Erlaubnis versagt werden?
§ 3 AÜG regelt dazu:
- Die Erlaubnis oder ihre Verlängerung ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller
- nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, insbesondere weil er die Vorschriften des Sozialversicherungsrechts, über die … Lohnsteuer, … Arbeitsvermittlung, … Ausländerbeschäftigung, … Überlassungshöchstdauer, … Arbeitsschutzrechts oder die arbeitsrechtlichen Pflichten nicht einhält (Abs. 1 Nr. 1) = „Generalklausel“
- nach der Gestaltung seiner Betriebsorganisation nicht in der Lage ist, die üblichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen (Abs. 1 Nr. 2)
- dem Zeitarbeitnehmer die nach § 8 ihm zustehenden Arbeitsbedingungen (§ 8 AÜG) einschließlich des Arbeitsentgeltes nicht gewährt (Abs. 1 Nr. 3)
Prognoseentscheidung erforderlich
Dabei kommt es für den Erlaubnisentzug weniger auf das Verhalten in der Vergangenheit als vielmehr darauf an, ob der Antragsteller sich zukünftig korrekt verhalten wird. Hier gelten die folgenden Regeln:
- Gerichte fragen immer, ob damit zu rechnen ist, dass der Inhaber der AÜG-Erlaubnis sich in Zukunft an die gesetzlichen Vorgaben halten wird? (BSG v. 06.02.1992 — 7 RAr 140/90)
- Beurteilungszeitpunkt: letzte mündliche Verhandlung (BSG a.a.O.)
- Führt die Prognose zu keinem klaren Ergebnis, geht dies zu Lasten der Erlaubnisbehörde (BSG a.a.O.)
- Relevant sind vor allem Verstöße gegen „Kernpflichten“ (BSG a.a.O.): Das sind die Einhaltung der Vorschriften zur Vergütung, Urlaub, und zu sonstigen geldwerten Leistungen (vgl. LSG NRW v. 19.02.19 — L 20 AL 188/18 B ER; LSG Sachsen-Anhalt v. 10.11.2017 — L 2 AL 75/17 B ER)
- Ausreichend auch: Summierung von Umständen, die für sich allein keinen Versagungsgrund rechtfertigen (LSG Nds.-Bremen v. 27.06.2018 — L 7 AL 22/18 B ER)
Immer häufiger liegen den Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit sehr komplexe Sachverhalte zu Grunde wie zum Beispiel die Frage, ob Sachverhalte bei Auslandsentsendungen sozialversicherungsrechtlich korrekt beurteilt worden sind oder, ob durch Personalübernahmen Betriebsübergängen vorgelegen haben.
Doch auch rechtlich einfacher zu beurteilende Verstöße können gravierende Folgen haben, wie etwa Verstöße gegen das Garantielohnprinzip oder die unzulässige Abwälzung des Beschäftigungsrisikos auf Arbeitnehmer. Was auch immer die konkrete Fragestellung ist, Sie werden von der Kanzlei AMETHYST Rechtsanwälte hierin kompetent und mit jahrelanger Erfahrung beraten und betreut.
Was kann man gegen den Entzug der AÜG-Erlaubnis unternehmen?
Da die positive Prognose durch Tatsachen begründet wird, geht es vor allem darum durch Ihren Anwalt vorzutragen, warum Fehler aus der Vergangenheit sich nicht wiederholen bzw. was man in Zukunft besser machen kann. Betroffene sollten die BAfA also darauf hinweisen, dass
- eine Besserung eintritt
- diese Besserung nach außen erkennbar ist, z.B. durch:
- Seminarbuchungen
- Einstellung von Fachkräften
- Softwareanschaffung
- Neue Vertragsmuster
- Abschluss von Beraterverträgen
Generell lässt sich sagen, dass Erstverstöße eher unproblematisch, Folgeverstöße dagegen umso problematischer sind.
Weiterführende Informationen
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Korrespondenz mit der Bundesagentur für Arbeit
- Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren
- Eilanträge an Sozialgerichte mit dem Ziel, die Anordnung des Sofortvollzuges einer Erlaubnisversagung aufzuheben
- Vorgehen gegen erteilte Auflagen und Widerrufsvorbehalte
- Erstellung von Gutachten zu prüfungsrelevanten Sachverhalten (z.B. Entgeltfortzahlung, Modelle variabler Arbeitszeitgestaltung, Kurzfristeinsätze, Entsendesachverhalte, Freelancerstatus etc.)
- Aktenrevisionen
- Folgetrainings bei fehlendem Fachwissen
- Bußgeldverfahren gegen die Bundesagentur für Arbeit inkl. Vertretung vor den Arbeitsgerichten
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