Bußgelder und Ermittlungsverfahren der BfA
Was tun bei Bußgeldverfahren der BfA?
Auch bei Bußgeldverfahren unterstützen wir Sie. Bußgeldbescheide in der Arbeitnehmerüberlassung sind keine Seltenheit, denn die Bundesagentur für Arbeit prüft regelmäßig, ob die arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Bei Vorsatz können dabei bis zu 500.000 EUR drohen. Die Tatbestände reichen dabei von der Ausführung der Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis, über den Verstoß gegen die Mindeststundenentgelte bis hin zu einer Vielzahl anderer arbeitsrechtlicher Verstöße nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), dem Sozialgesetzbuch (SGB) oder dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
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Ermittlungsverfahren
Im schlimmsten Fall können etwaige Verstöße sogar polizeiliche Ermittlungsverfahren nach sich ziehen und die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen. Auch die Zollbehörden können Ermittlungsverfahren einleiten. Dabei stehen ihnen nicht zu unterschätzende Befugnisse zu. Sie haben beispielsweise das Recht, Arbeitsverträge, Niederschriften oder andere Geschäftsunterlagen einzusehen und können beispielsweise auch unmittelbar Auskünfte über die Einhaltung des Mindestlohns einfordern. Gem. § 14 SchwarzArbG kommen ihnen dabei Prüfungsrechte wie Polizeivollzugsbeamten zu.
Bußgeld- und Ermittlungsverfahren erfolgreich vermeiden
Die ermittelnden Behörden können dabei auch kooperieren, Datenabgleiche durchführen und gegenseitig auf gesammelte Informationen zugreifen (§ 17 SchwarzArbG). Angesichts des hohen Bußgeldrahmens und drohender Strafen sind solche Verfahren nicht zu unterschätzen, sondern dringend ernst zu nehmen. Wir beraten Sie, wie Sie solche Bußgeld- und Ermittlungsverfahren erfolgreich vermeiden und vertreten Sie auch vor Gericht gegen die Bundesagentur für Arbeit.
AMETHYST Rechtsanwälte: Ihr Rechtsbeistand bei Bußgeld oder Ermittlungsverfahren
Wir sind Ihre Anwälte bei AÜG-Bußgeldern oder Ermittlungsverfahren der BfA.