Bußgelder und Ermittlungsverfahren der BfA

Was tun bei Bußgeldverfahren der BfA?

Auch bei Bußgeld­ver­fahren unter­stützen wir Sie. Bußgeldbeschei­de in der Arbeit­nehmerüber­las­sung sind keine Sel­tenheit, denn die Bun­de­sagen­tur für Arbeit prüft regelmäßig, ob die arbeit­srechtlichen Vorschriften einge­hal­ten wer­den. Bei Vor­satz kön­nen dabei bis zu 500.000 EUR dro­hen. Die Tatbestände reichen dabei von der Aus­führung der Arbeit­nehmerüber­las­sung ohne Erlaub­nis, über den Ver­stoß gegen die Min­dest­stun­de­nent­gelte bis hin zu ein­er Vielzahl ander­er arbeit­srechtlich­er Ver­stöße nach dem Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­setz (AÜG), dem Sozialge­set­zbuch (SGB) oder dem Schwarzarbeits­bekämp­fungs­ge­setz (SchwarzArbG).

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Ermittlungsverfahren

Im schlimm­sten Fall kön­nen etwaige Ver­stöße sog­ar polizeiliche Ermit­tlungsver­fahren nach sich ziehen und die Staat­san­waltschaft auf den Plan rufen. Auch die Zoll­be­hör­den kön­nen Ermit­tlungsver­fahren ein­leit­en. Dabei ste­hen ihnen nicht zu unter­schätzende Befug­nisse zu. Sie haben beispiel­sweise das Recht, Arbeitsverträge, Nieder­schriften oder andere Geschäft­sun­ter­la­gen einzuse­hen und kön­nen beispiel­sweise auch unmit­tel­bar Auskün­fte über die Ein­hal­tung des Min­dest­lohns ein­fordern. Gem. § 14 SchwarzArbG kom­men ihnen dabei Prü­fungsrechte wie Polizeivol­lzugs­beamten zu.

Bußgeld- und Ermittlungsverfahren erfolgreich vermeiden

Die ermit­tel­nden Behör­den kön­nen dabei auch kooperieren, Daten­ab­gle­iche durch­führen und gegen­seit­ig auf gesam­melte Infor­ma­tio­nen zugreifen (§ 17 SchwarzArbG). Angesichts des hohen Bußgel­drah­mens und dro­hen­der Strafen sind solche Ver­fahren nicht zu unter­schätzen, son­dern drin­gend ernst zu nehmen. Wir berat­en Sie, wie Sie solche Bußgeld- und Ermit­tlungsver­fahren erfol­gre­ich ver­mei­den und vertreten Sie auch vor Gericht gegen die Bun­de­sagen­tur für Arbeit.

AMETHYST Rechtsanwälte: Ihr Rechtsbeistand bei Bußgeld oder Ermittlungsverfahren

Wir sind Ihre Anwälte bei AÜG-Bußgeldern oder Ermit­tlungsver­fahren der BfA.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Jörg Hen­nig

Recht­san­walt

+49 (0)30 236 252 90

Ani­ka Nadler

Recht­san­wältiN

+49 (0)30 236 252 90