Zeitarbeit Pflege & Gesundheit

Wir kennen die Herausforderungen und Ihre Bedürfnisse

Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege & Gesundheitsbranche - Besonderheiten und Herausforderungen

Zeitar­beit im medi­zinis­chen Bere­ich erfreut sich wach­sender Beliebtheit.

Per­sonal­dien­stleis­ter, die sich in diesem Bere­ich etablieren (wollen), bekom­men dabei sowohl die Vor- als auch die Nachteile des enor­men Fachkräfte­man­gels im Pflege­bere­ich zu spüren.

Her­aus­forderun­gen in der Prax­is
Unsere Dien­stleis­tun­gen auf einen Blick
Case Study

Herausforderungen in der Praxis

So kön­nen im medi­zinis­chen Bere­ich zwar hohe Stun­den­ver­rech­nungssätze aufgerufen wer­den, allerd­ings haben Per­sonal­dien­stleis­ter auch beson­ders große und stetig wach­sende Prob­leme, geeignetes Per­son­al zu find­en. Denn die Nach­frage ist groß, aber das Ange­bot ger­ing. 

Dies wis­sen natür­lich auch die Fachkräfte und suchen sich die lukra­tivsten Ein­sätze aus. Im Span­nungs­feld zwis­chen Fachkräfte­man­gel und recht­skon­former Zeitar­beit gilt es, ver­traglich flex­i­bel zu reagieren und den Bedürfnis­sen der Mitar­beit­er und der Entlei­her gerecht zu wer­den. 

Kurzfristige Einsätze

Im Pflege­bere­ich beobacht­en wir die Entwick­lung, dass viele Zeitar­beit­nehmer, nur kurzfristige, dabei aber sehr gut bezahlte Ein­sätze suchen, etwa im wech­sel­nden Nachtschicht­be­trieb oder als soge­nan­nte „Springer“. Diese Mitar­beit­er sehen die Zeitar­beit eher als Zuver­di­enst und gehen anson­sten ein­er anderen Hauptbeschäf­ti­gung nach. 

Angepasste Vertragswerke

Per­sonal­dien­stleis­ter, die ihren Mitar­beit­ern diese kurzfristi­gen Ein­sätze ermöglichen wollen, benöti­gen ein beson­ders flex­i­bles Ver­tragswerk. Rah­men­verträge und darauf basierende Tage­sein­sätze machen flex­i­bles Arbeit­en möglich. Hier gilt es, die beson­deren Risiken der Zeitar­beits­branche zu beacht­en und Fall­stricke zu ver­mei­den. Angesichts ein­er ver­schärften Prüf­prax­is durch die Bun­de­sagen­tur emp­fiehlt es sich dabei unbe­d­ingt, nicht auf „selb­st­gestrick­te“ Verträge zu ver­trauen, son­dern diese vom Spezial­is­ten entwer­fen zu lassen. Denn nach unser­er Erfahrung dro­hen bei Prü­fun­gen im schlimm­sten Fall nicht nur Bean­stan­dun­gen, son­dern im Wieder­hol­ungs­fall sog­ar Ver­sa­gungs­beschei­de. Ist der Ver­trag nicht zeitar­beit­skon­form aus­gestal­tet, dro­ht der Vor­wurf des Abwälzens des Betrieb­srisikos, eines Kar­di­nalfehlers des Arbeit­ge­bers in der Zeitarbeit.

Rekrutierung und Ausbildung

Da der Arbeits­markt an qual­i­fizierten Kräften in Deutsch­land weit­ge­hend „leerge­fegt“ ist, weichen immer mehr Dien­stleis­ter auf aus­ländis­che Fachkräfte aus oder bilden diese sog­ar, teils über mehrere Jahre, selb­st­ständig aus.

Hier berat­en wir Sie bei der rechtssicheren Rekru­tierung unter Beach­tung des Arbeits- und Entsenderechts und entwick­eln für Sie den rechtssicheren Rah­men für Aus­bil­dungs- oder Kooperationskonzepte.

Überlassung von Ärzten

Eine beson­dere Her­aus­forderung ist der Ver­leih von ärztlichem Fach­per­son­al. Hier gilt es die arbeit­srechtlichen Prob­leme, die sich aus dem ärztlichen Standesrechts ergeben, in Ein­klang mit den Anforderun­gen der Zeitar­beit zu brin­gen. 

Wir vertreten Per­sonal­dien­stleis­ter im Pflege­bere­ich jeglich­er Größe, vom neu gegrün­de­ten Klei­n­un­ternehmen bis hin zum Marktführer.

Krankenhäuser

Kranken­häuser, sind häu­figer, jedoch nicht nur, auf der Entlei­her­seite anzutr­e­f­fen. Hier geht es darum, Verträge so zu for­mulieren, dass sie die Inter­essen der Kranken­häuser aus­re­ichend berück­sichti­gen. 

Koop­er­a­tio­nen, die in der Ver­gan­gen­heit teil­weise jahre­lang erfol­gre­ich waren, wer­den durch die Höch­stüber­las­sungs­dauer erschw­ert oder unmöglich gemacht. Deshalb sind Wege zu find­en, wie unter Beach­tung der Anforderun­gen des AÜG rechtssich­er mit anderen Häusern zusam­mengear­beit­et wer­den kann.

Infos zum Beitragsrecht in Kranken­häusern find­en Sie hier.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

  • Beratung bei der rechtssicheren Gestal­tung der Arbeitsabläufe und Beratung zur Weisung­sprob­lematik bei ärztlichem Fachpersonal
  • Gestal­tung pass­ge­nauer und dabei flex­i­bler Vertragswerke
  • Vertre­tung vor dem Sozial­gericht bei Versagungsentscheidungen
  • Vertre­tung gegenüber der Bun­de­sagen­tur für Arbeit in Genehmi­­gungs- und Bußgeldverfahren
  • Betreu­ung von Krankenhauskooperationen
  • Entwurf von Ausbildungsvereinbarungen
  • Sozialver­sicherungsrechtliche Fragen

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Jörg Hen­nig

Recht­san­walt

+49 (0)30 236 252 90

Ani­ka Nadler

Recht­san­wältiN

+49 (0)30 236 252 90

Case Study Gesundheitswesen

Betrieb eines gemeinsamen Zentrums zweier Kliniken

Case Study Gesundheitswesen

Arbeitnehmerüberlassung von Ärztinnen und Ärzten