Gründen einer Zeitarbeitsfirma

AMETHYST — Ihre zuverlässigen Partner bei der Gründung Ihrer Zeitarbeitsfirma – Rechtssicher von Anfang an!

Sie möcht­en eine Per­sonal­dien­stleis­tungs­fir­ma grün­den und suchen einen kom­pe­ten­ten Part­ner, der Sie rechtlich sich­er durch den Grün­dung­sprozess begleit­et? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unsere erfahrene Anwalt­skan­zlei ste­ht Ihnen mit umfassender Exper­tise und per­sön­lich­er Beratung zur Seite, damit Ihr Start in die Zeitar­beits­branche rei­bungs­los und erfol­gre­ich verläuft.

Rechtssichere Grün­dung
Prü­fung durch die Bun­de­sagen­tur für Arbeit
Unter­stützung durch Profis
Grün­dung ein­er Zeitar­beits­fir­ma – Was ist zu beacht­en?
Welche Prob­leme kann es geben?
Kosten
Warum AMETHYST Recht­san­wälte wählen?

Rechtssichere Gründung

Warum ist eine rechtssichere Gründung so wichtig?

Die Grün­dung ein­er Zeitar­beits­fir­ma eröffnet attrak­tive unternehmerische Chan­cen: Zugang zu einem wach­senden Markt, Spezial­isierung auf Branchen oder Fachkräfte, flex­i­ble Geschäftsmodelle.

Prüfung durch Bundesagentur für Arbeit

Doch: Die Zeitar­beits­branche ist stark reg­uliert. Ohne eine von der Bun­de­sagen­tur für Arbeit erteilte Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung dür­fen Sie keine Lei­har­beit­nehmerin­nen und Lei­har­beit­nehmer ein­set­zen. Dabei ist das Antragsver­fahren streng for­mal­isiert. Fehler bei Unter­la­gen oder Verträ­gen führen oft zu:

  • zeitaufwändi­gen Rück­fra­gen der Behörde,
  • Verzögerun­gen des Geschäftsbetriebs,
  • im schlimm­sten Fall: Ablehnung des Antrags.

Wir helfen Ihnen, diese Risiken zu vermeiden.

Unterstützung durch Profis

So unter­stützen wir Sie bei der Grün­dung Ihrer Zeitarbeitsfirma:

  • Antragsver­fahren für die Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung
    Wir bere­it­en alle Unter­la­gen für Sie vor, prüfen die Zuver­läs­sigkeits- und Finanz­nach­weise und übernehmen die Kom­mu­nika­tion mit der Bun­de­sagen­tur für Arbeit.
  • Rechtliche Gestal­tung
    Erstel­lung und Prü­fung von Arbeitsverträ­gen, Über­las­sungsverträ­gen, Ver­mit­tlungsverträ­gen und Datenschutzerklärungen.
  • Beratung bei Grün­dungs­fra­gen
    Wahl der passenden Rechts­form (z.?B. GmbH, UG), Auf­bau ein­er klaren Organ­i­sa­tion­sstruk­tur, Gewer­bean­mel­dung und Ein­tra­gung ins Handelsregister.
  • Ein­hal­tung geset­zlich­er Vor­gaben
    Beratung zum Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­setz (AÜG), zu Tar­ifverträ­gen und weit­eren arbeit­srechtlichen Regelungen.
  • Laufende Rechts­ber­atung
    Auch nach der Grün­dung sind wir Ihr Ansprech­part­ner bei Fra­gen zu Haf­tung, Com­pli­ance und Vertragsgestaltung.

Unsere Anwälte begleit­en Unternehmen bun­desweit und inter­na­tion­al bei der Beantra­gung und Ver­längerung der Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung – mit Erfahrung, Fachken­nt­nis und indi­vidu­eller Beratung.

Gründung der Zeitarbeitsfirma – Was ist zu beachten?

Bevor Sie die Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung beantra­gen, gilt es, die rechtlichen und organ­isatorischen Grund­la­gen Ihres Unternehmens sauber aufzubauen.

1. Firmen-Gründung vorbereiten:

  • Passende Rechts­form wählen (z.B. GmbH, UG),
  • überzeu­gen­den Geschäft­s­plan erstellen,
  • Finanzierung sich­ern (insb. das erforder­liche Stammkapital),
  • Gewer­bean­mel­dung und Ein­tra­gung in das Han­del­sreg­is­ter vornehmen,
  • trans­par­ente interne Organ­i­sa­tion und Buch­führung aufbauen.

2. Unterlagen erstellen:

Das bet­rifft Arbeitsverträge, Über­las­sungsverträge, Finanz- und Zuver­läs­sigkeit­snach­weise – hier unter­stützen wie Sie umfassend.

3. Erlaubnis beantragen:

Wir übernehmen das gesamte Anmelde­pro­cedere inklu­sive Antragsstel­lung bei der Bun­de­sagen­tur für Arbeit. Lesen Sie hier, worauf es dabei abkommt.

4. Rechtssicher starten:

Nach Erteilung der Erlaub­nis kön­nen Sie Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer an Kun­de­nun­ternehmen überlassen.

Welche Probleme kann es bei der Gründung einer Zeitarbeitsfirma geben?

Viele Grün­der unter­schätzen den Aufwand bei der Grün­dung ein­er Zeitar­beits­fir­ma oder wis­sen nicht, worauf es im Detail ankommt. Typ­is­che Her­aus­forderun­gen sind:

  • Unvoll­ständi­ge oder unklare Antragsunterlagen,
  • Nicht prüf­sichere Vertragsmuster,
  • Fehlende Nach­weise zur finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • Fehlende Ken­nt­nis der spez­i­fis­chen Anforderun­gen der Behörde.

Durch unsere Spezial­isierung ken­nen wir diese Her­aus­forderun­gen genau – und sor­gen dafür, dass Ihr Antrag voll­ständig und kor­rekt ein­gere­icht wird.

Kosten der Gründung

Die Kosten für die erst­ma­lige Beantra­gung Arbeit­nehmerüber­las­sungser­laub­nis betra­gen bei der Bun­de­sagen­tur für Arbeit 377,00 EUR. Wir berech­nen in Nor­malfällen für die Bear­beitung eine Pauschale in Höhe von 2.500 EUR. Darin ist enthalten:

  • Sämtliche benötigten Ver­tragsmuster (aus­führlich­er Arbeitsver­trag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag)
  • Umfan­gre­iche Beratung zu den zu erfül­len­den Voraus­set­zun­gen und zum gewählten Ver­tragsmod­ell (Tarif oder Equal Treatment)
  • Über­nahme aller Antrags­for­mal­itäten (teil­weise müssen Doku­mente aber per­sön­lich beantragt werden)
  • Klärung aller Rück­fra­gen mit der Bun­de­sagen­tur für Arbeit

Mehr zu den voraus­sichtlichen Kosten find­en Sie hier.

Warum AMETHYST Rechtsanwälte als Hilfe wählen?

Unsere spezial­isierte Kan­zlei ver­fügt über langjährige Erfahrung im Arbeit­srecht und in der Grün­dungs­ber­atung. Wir leg­en großen Wert auf eine per­sön­liche und ver­ständliche Beratung, damit Sie genau wis­sen, welche Schritte notwendig sind. Unser Ziel ist es, Ihre Zeitar­beits­fir­ma rechtssich­er, effizient und zukun­fts­fähig aufzustellen – damit Sie sich auf das Wesentliche konzen­tri­eren kön­nen: den Erfolg Ihres Unternehmens.

Kon­tak­tieren Sie uns noch heute!

AMETHYST Recht­san­wälte – Ihr Part­ner für die erfol­gre­iche Grün­dung Ihrer Zeitar­beits­fir­ma. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail. Wir freuen uns darauf, Sie zu begleit­en und zu unterstützen!

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

  • Antragsver­fahren für die Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung: Wir übernehmen das gesamte Anmelde­pro­cedere sowohl für inländis­che als auch für aus­ländis­che Unternehmen.
  • Beratung bei der Grün­dungsstrate­gie: Wir analysieren Ihre Pläne und entwick­eln gemein­sam eine maßgeschnei­derte Strate­gie für Ihre Zeitarbeitsfirma.
  • Rechtliche Gestal­tung: Erstel­lung und Prü­fung von Verträ­gen, Arbeitsverträ­gen, Ver­mit­tlungsvere­in­barun­gen und Datenschutzbestimmungen.
  • Geset­zliche Vor­gaben: Unter­stützung bei der Ein­hal­tung des Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­set­zes (AÜG), Tar­ifverträ­gen und weit­eren rel­e­van­ten Regelungen.
  • Gewer­bean­mel­dung und Genehmi­gun­gen: Unter­stützung bei der Anmel­dung Ihres Unternehmens und bei der Beantra­gung der erforder­lichen Genehmigungen.
  • Betrieb­swirtschaftliche Recht­s­the­men: Beratung zu Haf­tungs­fra­gen, Ver­sicherun­gen und Compliance.
  • Laufende Rechts­ber­atung: Auch nach der Grün­dung ste­hen wir Ihnen bei Fra­gen im laufend­en Betrieb zur Seite.