Gründen einer Zeitarbeitsfirma
AMETHYST — Ihre zuverlässigen Partner bei der Gründung Ihrer Zeitarbeitsfirma – Rechtssicher von Anfang an!
Sie möchten eine Personaldienstleistungsfirma gründen und suchen einen kompetenten Partner, der Sie rechtlich sicher durch den Gründungsprozess begleitet? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Unsere erfahrene Anwaltskanzlei steht Ihnen mit umfassender Expertise und persönlicher Beratung zur Seite, damit Ihr Start in die Zeitarbeitsbranche reibungslos und erfolgreich verläuft.
Rechtssichere Gründung
Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
Unterstützung durch Profis
Gründung einer Zeitarbeitsfirma – Was ist zu beachten?
Welche Probleme kann es geben?
Kosten
Warum AMETHYST Rechtsanwälte wählen?
Rechtssichere Gründung
Warum ist eine rechtssichere Gründung so wichtig?
Die Gründung einer Zeitarbeitsfirma eröffnet attraktive unternehmerische Chancen: Zugang zu einem wachsenden Markt, Spezialisierung auf Branchen oder Fachkräfte, flexible Geschäftsmodelle.
Prüfung durch Bundesagentur für Arbeit
Doch: Die Zeitarbeitsbranche ist stark reguliert. Ohne eine von der Bundesagentur für Arbeit erteilte Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung dürfen Sie keine Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer einsetzen. Dabei ist das Antragsverfahren streng formalisiert. Fehler bei Unterlagen oder Verträgen führen oft zu:
- zeitaufwändigen Rückfragen der Behörde,
- Verzögerungen des Geschäftsbetriebs,
- im schlimmsten Fall: Ablehnung des Antrags.
Wir helfen Ihnen, diese Risiken zu vermeiden.
Unterstützung durch Profis
So unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer Zeitarbeitsfirma:
- Antragsverfahren für die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Wir bereiten alle Unterlagen für Sie vor, prüfen die Zuverlässigkeits- und Finanznachweise und übernehmen die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit. - Rechtliche Gestaltung
Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Überlassungsverträgen, Vermittlungsverträgen und Datenschutzerklärungen. - Beratung bei Gründungsfragen
Wahl der passenden Rechtsform (z.?B. GmbH, UG), Aufbau einer klaren Organisationsstruktur, Gewerbeanmeldung und Eintragung ins Handelsregister. - Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Beratung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), zu Tarifverträgen und weiteren arbeitsrechtlichen Regelungen. - Laufende Rechtsberatung
Auch nach der Gründung sind wir Ihr Ansprechpartner bei Fragen zu Haftung, Compliance und Vertragsgestaltung.
Unsere Anwälte begleiten Unternehmen bundesweit und international bei der Beantragung und Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung – mit Erfahrung, Fachkenntnis und individueller Beratung.
Gründung der Zeitarbeitsfirma – Was ist zu beachten?
Bevor Sie die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen, gilt es, die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen Ihres Unternehmens sauber aufzubauen.
1. Firmen-Gründung vorbereiten:
- Passende Rechtsform wählen (z.B. GmbH, UG),
- überzeugenden Geschäftsplan erstellen,
- Finanzierung sichern (insb. das erforderliche Stammkapital),
- Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Handelsregister vornehmen,
- transparente interne Organisation und Buchführung aufbauen.
2. Unterlagen erstellen:
Das betrifft Arbeitsverträge, Überlassungsverträge, Finanz- und Zuverlässigkeitsnachweise – hier unterstützen wie Sie umfassend.
3. Erlaubnis beantragen:
Wir übernehmen das gesamte Anmeldeprocedere inklusive Antragsstellung bei der Bundesagentur für Arbeit. Lesen Sie hier, worauf es dabei abkommt.
4. Rechtssicher starten:
Nach Erteilung der Erlaubnis können Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Kundenunternehmen überlassen.
Welche Probleme kann es bei der Gründung einer Zeitarbeitsfirma geben?
Viele Gründer unterschätzen den Aufwand bei der Gründung einer Zeitarbeitsfirma oder wissen nicht, worauf es im Detail ankommt. Typische Herausforderungen sind:
- Unvollständige oder unklare Antragsunterlagen,
- Nicht prüfsichere Vertragsmuster,
- Fehlende Nachweise zur finanziellen Leistungsfähigkeit,
- Fehlende Kenntnis der spezifischen Anforderungen der Behörde.
Durch unsere Spezialisierung kennen wir diese Herausforderungen genau – und sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird.
Kosten der Gründung
Die Kosten für die erstmalige Beantragung Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis betragen bei der Bundesagentur für Arbeit 377,00 EUR. Wir berechnen in Normalfällen für die Bearbeitung eine Pauschale in Höhe von 2.500 EUR. Darin ist enthalten:
- Sämtliche benötigten Vertragsmuster (ausführlicher Arbeitsvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag)
- Umfangreiche Beratung zu den zu erfüllenden Voraussetzungen und zum gewählten Vertragsmodell (Tarif oder Equal Treatment)
- Übernahme aller Antragsformalitäten (teilweise müssen Dokumente aber persönlich beantragt werden)
- Klärung aller Rückfragen mit der Bundesagentur für Arbeit
Mehr zu den voraussichtlichen Kosten finden Sie hier.
Warum AMETHYST Rechtsanwälte als Hilfe wählen?
Unsere spezialisierte Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und in der Gründungsberatung. Wir legen großen Wert auf eine persönliche und verständliche Beratung, damit Sie genau wissen, welche Schritte notwendig sind. Unser Ziel ist es, Ihre Zeitarbeitsfirma rechtssicher, effizient und zukunftsfähig aufzustellen – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: den Erfolg Ihres Unternehmens.
Kontaktieren Sie uns noch heute!
AMETHYST Rechtsanwälte – Ihr Partner für die erfolgreiche Gründung Ihrer Zeitarbeitsfirma. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E‑Mail. Wir freuen uns darauf, Sie zu begleiten und zu unterstützen!
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Antragsverfahren für die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung: Wir übernehmen das gesamte Anmeldeprocedere sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen.
- Beratung bei der Gründungsstrategie: Wir analysieren Ihre Pläne und entwickeln gemeinsam eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Zeitarbeitsfirma.
- Rechtliche Gestaltung: Erstellung und Prüfung von Verträgen, Arbeitsverträgen, Vermittlungsvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen.
- Gesetzliche Vorgaben: Unterstützung bei der Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), Tarifverträgen und weiteren relevanten Regelungen.
- Gewerbeanmeldung und Genehmigungen: Unterstützung bei der Anmeldung Ihres Unternehmens und bei der Beantragung der erforderlichen Genehmigungen.
- Betriebswirtschaftliche Rechtsthemen: Beratung zu Haftungsfragen, Versicherungen und Compliance.
- Laufende Rechtsberatung: Auch nach der Gründung stehen wir Ihnen bei Fragen im laufenden Betrieb zur Seite.

