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AÜG-Vertragsmuster für Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung – rechtssicher, praxiserprobt und prüfungssicher

Warum immer mehr Unternehmen auf unsere bewährten AÜG-Vertragsmuster setzen

Fehler­hafte Ver­tragsmuster gehören zu den häu­fig­sten Grün­den für Bean­stan­dun­gen bei AÜG-Prü­fun­gen durch die Bun­de­sagen­tur für Arbeit. Viele Per­sonal­dien­stleis­ter arbeit­en noch immer mit ver­al­teten, unvoll­ständi­gen oder branchen­frem­den Vor­la­gen – oft ohne zu wis­sen, welche erhe­blichen Risiken dadurch entstehen.

Die Prü­fungsre­al­ität ist klar:
Die Bun­de­sagen­tur prüft nicht rein for­mal, son­dern risikoori­en­tiert aus Sicht der Erlaub­nis­be­hörde. Bere­its einzelne prob­lema­tis­che Klauseln kön­nen erhe­bliche Fol­gen aus­lösen – von Bean­stan­dun­gen im Prü­fungsver­fahren bis hin zu Risiken für die AÜG-Erlaub­nis oder Haftungsrisiken.

Vertragsmuster im AÜG-Bereich sind kein Standardprodukt

Ver­tragsmuster für die Arbeit­nehmerüber­las­sung sind kein „Down­load-The­ma“. All­ge­meine arbeit­srechtliche Muster oder Vor­la­gen aus dem Inter­net reichen im reg­ulierten AÜG-Bere­ich regelmäßig nicht aus.

Entschei­dend ist nicht nur, ob Ver­tragsklauseln arbeit­srechtlich vertret­bar sind – son­dern ob sie auch der Prü­fungslogik der Bun­de­sagen­tur für Arbeit standhalten.

Unsere spezial­isierten AÜG-Ver­tragsmustern sind genau dafür entwick­elt:
Die Verträge sind für Unternehmen in der Arbeit­nehmerüber­las­sung entwick­elt, stets aktuell, indi­vid­u­al­isier­bar und dabei gezielt auf die Anforderun­gen behördlich­er AÜG-Prü­fun­gen aus­gerichtet. Diese Spezial­isierung zahlt sich aus – die Bun­de­sagen­tur für Arbeit hat unsere AÜG-Verträge in zahlre­ichen Prü­fun­gen bean­stan­dungs­los anerkan­nt.

AMETHYST-Ver­tragsmuster: Welche Verträge benötigt Ihr Unternehmen?

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Welche Vertragsmuster wir für Unternehmen bereitstellen

Wir stellen spezial­isierte Ver­tragsmuster für die gesamte Ver­tragsstruk­tur in der Arbeit­nehmerüber­las­sung bere­it – nicht nur einzelne Stan­dard­verträge. Dazu gehören insbesondere:

  • Arbeit­nehmerüber­las­sungsverträge
  • Arbeitsverträge für Zeitarbeitnehmer
  • Verträge im On Site-Man­age­ment / Mas­ter Vendor
  • Zusatzvere­in­barun­gen
  • Equal-Pay-Regelun­gen
  • tar­i­fliche Bezugnahmeklauseln
  • Ein­satzvere­in­barun­gen
  • Ver­tragsan­la­gen und Dokumentationen
  • Daten­schutz- und Compliance-Regelungen

Darüber hin­aus bieten wir Ver­tragsmuster für kom­plexe Mehrparteien­struk­turen in der Zeitarbeit.

Master Vendor / Neutral Vendor – rechtssichere Vertragsgestaltung für komplexe Lieferketten

Ger­ade bei größeren Kun­den­struk­turen arbeit­en viele Per­sonal­dien­stleis­ter heute nicht mehr nur im klas­sis­chen Zweiparteien­mod­ell, son­dern im Rah­men des On Site-Man­age­ments von sog. Mas­ter-Ven­dor- oder Neu­tral-Ven­dor-Struk­turen.

Diese Mod­elle sind rechtlich beson­ders anspruchsvoll, weil regelmäßig drei Ver­trags­beziehun­gen sauber aufeinan­der abges­timmt wer­den müssen:

Zwis­chen dem End­kun­den und dem Mas­ter Ven­dor bzw. Neu­tral Ven­dor, der als zen­traler Koor­di­na­tor bzw. „Mak­ler“ des Fremd­per­son­alein­satzes auftritt, zwis­chen dem Mas­ter Ven­dor und den einzel­nen Co-Liefer­an­ten bzw. Ver­lei­h­ern, sowie zwis­chen dem jew­eili­gen Ver­lei­her und dem einge­set­zten Zeitar­beit­nehmer.

Ger­ade in diesen Mehrparteien­struk­turen entste­hen in der Prax­is häu­fig erhe­bliche Risiken: Unklare Ver­ant­wortlichkeit­en, fehler­hafte Über­las­sungskennze­ich­nung, wider­sprüch­liche Ver­tragsklauseln oder nicht sauber abges­timmte Liefer­an­ten­beziehun­gen führen bei Prü­fun­gen regelmäßig zu Beanstandungen.

Unsere spezial­isierten Ver­tragsmuster bilden diese kom­plex­en Struk­turen voll­ständig und abges­timmt über die gesamte Ver­trags­kette ab. Dazu gehören insbesondere:

  • Mas­ter-Ven­dor-Verträge
  • Neu­tral-Ven­dor-Verträge
  • Co-Liefer­an­ten-Verträge
  • abges­timmte Ver­tragsan­la­gen
  • prü­fungssichere Doku­men­ta­tion­slö­sun­gen

Entschei­dend ist dabei nicht der einzelne Ver­trag, son­dern das saubere Zusam­men­spiel aller Beteiligten – vom End­kun­den über den Mas­ter Ven­dor bis hin zum einzel­nen Co-Liefer­an­ten als Ver­lei­her. Erforder­lich ist daher eine abges­timmte Gesamtkon­struk­tion, die oper­a­tiv funk­tion­iert und zugle­ich den Anforderun­gen behördlich­er Prü­fun­gen standhält.

Warum spezialisierte Vertragsmuster entscheidend sind

Die Arbeit­nehmerüber­las­sung gehört zu den am stärk­sten reg­ulierten Bere­ichen des Arbeit­srechts. Ver­tragswerke müssen deshalb nicht nur rechtlich sauber for­muliert sein, son­dern auch strate­gisch auf Prü­fun­gen vor­bere­it­et werden.

Unsere Ver­tragswerke ori­en­tieren sich daher an:

  • aktuellen Anforderun­gen des AÜG sowie aktueller Rechtsprechung
  • typ­is­chen Prüf­feldern der Bun­de­sagen­tur für Arbeit
  • Equal-Pay- und Com­pli­ance-Vor­gaben
  • Branchenbeson­der­heit­en und Vor­gaben für Son­der­fälle (Bsp.: ANÜ im Baubereich)
  • oper­a­tiv­en Anforderun­gen mod­ern­er Personaldienstleister
  • indi­vidu­ellen Bedürfnis­sen Ihres Unternehmens

Dabei ste­hen wir mit der Bun­de­sagen­tur für Arbeit im ständi­gen Aus­tausch, sodass wir wis­sen, welche Ver­tragsklauseln akzep­tiert wer­den – und wo typ­is­che Risiken liegen.

Die Prüfungslogik der Bundesagentur wird häufig unterschätzt

Viele Kan­zleien berat­en rein arbeit­srechtlich. Die Bun­de­sagen­tur für Arbeit prüft jedoch aus Sicht der Erlaub­nis­be­hörde für Arbeitnehmerüberlassung.

Das bedeutet:
Nicht jede juris­tisch vertret­bare Klausel ist automa­tisch auch prüfungssicher.

Genau hierin liegt der entschei­dende Unter­schied spezial­isiert­er Beratung. Unternehmen benöti­gen Ver­tragsmuster, die:

  • den Anforderun­gen der AÜG-Prü­fung standhalten
  • typ­is­che Prüf­felder der BA berücksichtigen
  • doku­men­ta­tion­ssich­er aufge­baut sind
  • oper­a­tiv prak­tik­a­bel bleiben
  • zukün­ftige Risiken minimieren

Jetzt unsere bewährten Vertragsmuster nutzen

Wir unter­stützen bere­its zahlre­iche Per­sonal­dien­stleis­tern bun­desweit mit spezial­isierten Ver­tragsmustern für die Zeitar­beits­branche – von klas­sis­chen Arbeit­nehmerüber­las­sungsverträ­gen bis hin zu kom­plex­en Mas­ter-Ven­dor oder Neutral-Vendor-Strukturen

Dabei erhal­ten Sie nicht nur das Ver­tragswerk selb­st, son­dern auch eine per­sön­liche Erläuterung zur richti­gen Anwen­dung – denn auch die prak­tis­che Umset­zung wird von der Bun­de­sagen­tur für Arbeit geprüft.

Fra­gen Sie jet­zt eine unverbindliche Erst­ber­atung an: per E‑Mail oder gerne auch telefonisch.

 

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Jetzt neu: alle Musterverträge zum GVP-Einheitstarifvertrag 2026 erhältlich!

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Unsere bewährten Vertragsmuster zum AÜG inkl. Master-Vendor-Vertrag und Co-Lieferanten-Vertrag 

Sie suchen Muster­verträge zur Arbeit­nehmerüber­las­sung? AMETHYST-Recht­san­wälte stellt Verträge zum GVP-Tar­ifver­trag 2026 (Arbeitsver­trag, Arbeit­nehmerüber­las­sungsver­trag) als Recht­nach­fol­ger von iGZ und BAP und zum Equal Treat­ment. Aber auch zu Son­der­fällen wie ANÜ im Baubere­ich, für Sicher­heit­sun­ternehmen, im medi­zinis­chen Bere­ich oder für Mas­ter-Ven­dor / Co-Liefer­an­ten-Ver­trag kön­nen wir Ihnen indi­vidu­ell helfen.

Alle Verträge sind aktuell, indi­vid­u­al­isiert auf Ihre Bedürfnisse zugeschnit­ten und in zahlre­ichen Prü­fun­gen durch die Bun­de­sagen­tur für Arbeit anerkannt.

Wir ste­hen ständig mit der Bun­de­sagen­tur für Arbeit im Aus­tausch und wis­sen, welche Ver­tragsklauseln die Agen­tur akzep­tiert. Wir stellen Ihnen auf­grund dieses Wis­sens aktuelle und rechtssichere Verträge, die wir auf Wun­sch indi­vidu­ell anpassen und die Sie sofort ein­set­zen können.

Die Muster sind immer auf dem neuesten Stand und wer­den Ihnen von uns per­sön­lich erläutert. Denn der beste Ver­trag nutzt wenig, wenn er nicht richtig ange­wandt wird. 

Ihre Vorteile

  • Sie erhal­ten unsere Ver­tragsmuster als Word-Datei und kön­nen diese leicht an Ihre indi­vidu­ellen Bedürfnisse anpassen. Gerne helfen wir Ihnen auch hierbei!
  • Unsere Ver­tragsmuster sind immer auf dem neusten Stand und an die aktuelle Recht­slage angepasst.
  • Unsere Ver­tragsmuster sind direkt ein­satzbere­it, ob für die Beantra­gung der Arbeit­nehmerüber­las­sungser­laub­nis oder im direk­ten Geschäftsverkehr.
  • Sie nutzen nur die Anla­gen, die Sie wirk­lich benötigen.
  • Sie erhal­ten eine indi­vidu­elle Ein­weisung dazu.
  • Alle Anforderun­gen der DSGVO sind berücksichtigt!

Arbeit­nehmerüber­las­sungsver­trag AÜG (Rah­men­ver­trag) inkl. Equal Pay-Vere­in­barung und Konkretisierung nach den Fach­lichen Weisun­gen der Bun­de­sagen­tur für Arbeit
Verträge im OnSite-Man­age­ment
Arbeitsver­trag GVP (iGZ/BAP) mit Zusatz Equal Pay
Zusatzvere­in­barung Arbeit­nehmerüber­las­sung / Equal Treat­ment, iGZ- oder BAP-Tar­ifver­trag* zu anderen Stan­dar­d­ar­beitsverträ­gen
Weit­ere Muster auf Anfrage

Vertragsmuster zum AÜG

(1) Arbeitnehmerüberlassungsvertrag AÜG (Rahmenvertrag) inkl. Equal Pay-Vereinbarung und Konkretisierung nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit

Inklu­sive:

  • Aktuelle Recht­slage
  • Über­las­sung­shöch­st­dauer
  • Equal Pay/ Equal Treatment
  • Anwen­dung BAP/ iGZ Tarifvertragswerke*
  • Offen­le­gungs- und Konkretisierungspflichten
  • Drehtür
  • AGB (Haf­tungs­beschränkung, Ver­mit­tlung­spro­vi­sion etc.)
  • Extra Anlage für Branchenzuschläge
  • Extra Anlage für Equal Treat­ment und Equal Pay-Abfrage
  • Extra Anlage für Offen­le­gungs- und Konkretiserungspflichten
  • Extra Anlage für Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen
  • 30minütige Beratung zur indi­vidu­ellen Nutzung und Anpassung

Jet­zt anfragen


(2) Verträge im OnSite-Management

  • Mas­ter-Ven­dor-Ver­trag
  • Neu­tral-Ven­dor-Ver­trag
  • Co-Liefer­an­ten-Verträge
  • Mit Gel­tung GVP (iGZ oder BAP)-Tarifvertrag*

Inklu­sive:

  • Aktuelle Recht­slage
  • Über­las­sung­shöch­st­dauer
  • Equal Pay/ Equal Treatment
  • Extra Anlage für Branchenzuschläge
  • Extra Anlage für Equal Treat­ment und Equal Pay-Abfrage
  • Extra Anlage für Offen­le­gungs- und Konkretiserungspflichten
  • Extra Anlage für Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen
  • 30minütige Beratung zur indi­vidu­ellen Nutzung und Anpassung

Jet­zt anfragen


(3) Arbeitsvertrag GVP mit Zusatz Equal Pay

Inklu­sive:

  • Direkt auf das GVP-Tar­ifver­tragswerk oder Equal Treatment/ Equal Pay angepasst
  • Aktuelle Recht­slage
  • Über­las­sung­shöch­st­dauer
  • Equal Pay/ Equal Treatment
  • Die neuen Offen­le­gungs- und Konkretisierungspflichten
  • Arbeit­szeitkon­ten
  • Datenschutz/Geheimhaltungspflichten
  • Freis­tel­lung
  • Extra Verpflich­tung Geheimhaltung
  • Merk­blatt Rechts­grund­la­gen Datenschutz
  • Extra Anlage Drehtür und Vorbeschäftigung
  • Extra Anlage Befristungen
  • Extra Anlage für Einsatzmitteilungen
  • Zusatzvere­in­barung Equal Treatment
  • 30minütige Beratung zur indi­vidu­ellen Nutzung und Anpassung

Jet­zt anfragen 


(4) Zusatzvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung / Equal Treatment, GVP-Tarifvertrag zu anderen Standardarbeitsverträgen

Jet­zt anfragen 

 

 

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Verträge mit Arbeitnehmern:

  • Arbeitsverträge Stan­dard
  • Mini­job und kurzfristige Beschäftigung
  • Verträge für beson­dere Ein­sätze (Pflege, IT etc.)
  • Verträge auf GVP-Tar­if­ba­­sis sowie reine Equal Treatment-Vereinbarungen
  • Mis­chverträge
  • Diverse Zusatzvere­in­barun­gen wie Opt-In- und Opt-Out-Vere­in­barun­­gen zur Arbeit­szeit, son­stige Flex-Mod­­elle sowie Regelun­gen über mobiles Arbeit­en bei wech­sel­nden Kun­den in der Arbeitnehmerüberlassung

 

Arbeit­nehmerüber­las­sungsverträge

  • Mit Gel­tung GVP-Tarifvertrag
  • Arbeit­nehmerüber­las­sungsverträge auf Equal Treatment-Basis
  • Ver­schiedene Konkretisierun­gen (Qual­i­fizierte elek­tro­n­is­che Sig­natur, Voll­macht­slö­sung, Kontin­gentabre­den etc.)
  • Mas­ter-Ven­­dor, Co-Liefer­­an­ten- und Neu­tral Ven­­dor-Verträge etc.
  • Verträge mit Auslandsbezüge

 

Verträge im OnSite-Management

  • Mas­ter-Ven­­dor
  • Neu­­tral-Ven­­dor
  • Co-Liefer­­an­ten-Verträge
  • Mit Gel­tung GVP ‑Tar­ifver­trag

 

Ver­tragsmuster zu ver­wandten Themen

  • Arbeitsver­mit­tlung
  • Employ­er of Record
  • Werkverträge
  • Dien­stverträge
  • Free­lancerverträge

 

Alle Muster wer­den indi­vidu­ell auf Ihre Bedürfnisse angepasst.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Jörg Hen­nig

Recht­san­walt

+49 (0)30 236 252 90

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