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Aktenrevision vor AÜG-Prüfungen – Risiken frühzeitig erkennen und sicher vorbereitet in die Prüfung gehen

Professionelle Aktenrevision durch Spezialisten als optimale Prüfungsvorbereitung

AÜG-Prü­fun­gen durch die Bun­de­sagen­tur für Arbeit (BA) kön­nen für Zeitar­beit­sun­ternehmen erhe­bliche Kon­se­quen­zen haben – von der Bean­stan­dung einzel­ner Per­son­alak­ten bis hin zu gravieren­den auf­sicht­srechtlichen Maß­nah­men wie dem Entzug der AÜG-Erlaub­nis. Viele Unternehmen unter­schätzen dabei, wie schnell for­male Fehler unmit­tel­bar die Zuver­läs­sigkeit des Unternehmens in Frage stellen können.

Eine pro­fes­sionelle Akten­re­vi­sion im Vor­feld schafft Sicher­heit – rechtlich, organ­isatorisch und wirtschaftlich. Als spezial­isierte Recht­san­walt­skan­zlei unter­stützten wir Zeitar­beit­sun­ternehmen durch eine struk­turi­erte Akten­re­vi­sion vor AÜG-Prü­fun­gen und helfen so dabei, Bean­stan­dun­gen frühzeit­ig zu vermeiden.

Warum AÜG-Prüfungen für Personaldienstleister so wichtig sind

Die Bun­de­sagen­tur für Arbeit über­prüft regelmäßig, ob Unternehmen die geset­zlichen Vor­gaben der Arbeit­nehmerüber­las­sung ein­hal­ten. Kon­trol­liert wer­den unter anderem:

  • Arbeit­nehmerüber­las­sungsverträge
  • Arbeitsverträge
  • Loh­nun­ter­la­gen und Equal-Pay-Regelungen
  • Ein­satz­doku­men­ta­tio­nen
  • tar­i­fliche Grundlagen
  • Per­son­alak­ten
  • interne Abläufe und Nachweise

Die Prü­fun­gen erfol­gen nicht nur bei Neuerteilun­gen oder Ver­längerun­gen der Erlaub­nis, son­dern regelmäßig auch im laufend­en Geschäfts­be­trieb. Grund­lage hier­für sind die umfan­gre­ichen Prüf- und Auskun­fts­befug­nisse der Behör­den nach dem Arbeit­nehmerüber­las­sungs­ge­setz (AÜG).

Ger­ade deshalb ist eine struk­turi­erte Vor­bere­itung entscheidend.

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Aktenrevisionen minimieren Risiken vor behördlichen Prüfungen

Viele Unternehmen real­isieren erst während ein­er laufend­en Prü­fung, dass Unter­la­gen unvoll­ständig, ver­al­tet oder rechtlich prob­lema­tisch sind – dann jedoch mit unmit­tel­baren rechtlichen und wirtschaftlichen Kon­se­quen­zen. In der Prax­is führen ins­beson­dere fol­gende Punk­te häu­fig zu Beanstandungen:

  • Arbeit­nehmerüber­las­sungsverträge (AÜG-Kon­for­mität)
  • Equal-Pay-Doku­men­ta­tion und ‑Ver­stöße
  • unzure­ichende Ein­satz- und Tätigkeitsnachweise
  • Per­son­alak­ten­führung und Vollständigkeit

Eine anwaltlich begleit­ete Akten­re­vi­sion deckt solche Risiken frühzeit­ig auf – bevor sie im Rah­men ein­er offiziellen Prü­fung rel­e­vant werden.

Warum Unternehmen auf spezialisierte AÜG-Kanzleien setzen

Prü­fun­gen im Bere­ich Arbeit­nehmerüber­las­sung unter­schei­den sich deut­lich von klas­sis­chen arbeit­srechtlichen Fragestel­lun­gen. Entschei­dend ist nicht nur juris­tis­che The­o­rie, son­dern vor allem Erfahrung mit der behördlichen Prü­fung­sprax­is.

Wir begleit­en seit Jahren Unternehmen aus der Zeitar­beits- und Per­sonal­dien­stleis­tungs­branche bei:

  • inter­nen Akten­re­vi­sio­nen
  • Vor­bere­itung auf AÜG-Prü­fun­gen
  • Opti­mierung beste­hen­der Vertragswerke
  • Begleitung laufend­er Prü­fungsver­fahren
  • Com­pli­ance-Struk­turen und strate­gis­ch­er Risikominimierung

Die kon­se­quente Spezial­isierung auf Arbeit­nehmerüber­las­sung ermöglicht eine beson­ders prax­is­na­he Beratung – mit Fokus auf die tat­säch­lichen Anforderun­gen der Prüf­prax­is. Unsere Akten­re­vi­sion erfol­gt auf Basis typ­is­ch­er Prü­fungslogiken der Bun­de­sagen­tur für Arbeit und ori­en­tiert sich an realen Bean­stan­dun­gen aus AÜG-Prüfungen.

Der Vorteil externer Revisionen: objektiv, strukturiert und effizient

Interne Prozesse entwick­eln sich im Tages­geschäft oft über Jahre hin­weg. Dadurch bleiben Schwach­stellen häu­fig unent­deckt, obwohl sie bei ein­er behördlichen Prü­fung sofort auf­fall­en würden.

Eine externe anwaltliche Akten­re­vi­sion bietet deshalb entschei­dende Vorteile:

  • objek­tive Prü­fung durch spezial­isierte Experten
  • struk­turi­erte Analyse rel­e­van­ter Unterlagen
  • Iden­ti­fika­tion konkreter Risikobere­iche
  • prax­isori­en­tierte Hand­lungsempfehlun­gen
  • Vor­bere­itung auf mögliche Rück­fra­gen der Behörden
  • höhere Sicher­heit bei zukün­fti­gen Prüfungen

Unternehmen gewin­nen dadurch nicht nur rechtliche Sicher­heit, son­dern auch deut­lich mehr Ruhe und Kon­trolle im Prüfungsprozess.

Prüfungssicherheit schafft Vertrauen bei Behörden und Auftraggebern

Eine pro­fes­sionelle Vor­bere­itung wirkt sich nicht nur auf die eigentliche Prü­fung aus. Saubere Prozesse und rechtssichere Unter­la­gen stärken auch die Außen­wirkung gegenüber:

  • Auf­tragge­bern
  • Geschäftspart­nern
  • Inve­storen
  • Behör­den und Prüfern

Ger­ade größere Kun­den acht­en zunehmend auf belast­bare Com­pli­ance-Struk­turen ihrer Per­sonal­dien­stleis­ter. Eine pro­fes­sionell vor­bere­it­ete Organ­i­sa­tion wird deshalb immer stärk­er zum Wettbewerbsfaktor.

AÜG-Prüfung steht bevor? Jetzt Aktenrevision vorbereiten lassen!

Lassen Sie Ihre Unter­la­gen, Verträge und Prozesse vor ein­er Prü­fung durch die Bun­de­sagen­tur für Arbeit rechtlich prüfen. Wir unter­stützen Sie bei der struk­turi­erten Akten­re­vi­sion und der geziel­ten Risikominimierung.

Der Ablauf unserer AÜG-Prüfung mit Aktenrevision:

In der Prax­is hat sich als Vor­bere­itung auf Betrieb­sprü­fun­gen der BA vor allem eine umfan­gre­iche AÜG-Prü­fung im Rah­men ein­er Akten­re­vi­sion bewährt. In diesem Rah­men über­prüfen wir wie ein Prüfer der Bun­de­sagen­tur für Arbeit die voll­ständi­gen Per­son­alak­ten (inkl. Lohnabrech­nun­gen, Urlaub­santrä­gen etc.) einiger möglichst prob­lema­tis­ch­er Mitar­beit­er inkl. der zuge­höri­gen Kor­re­spon­denz mit dem Entlei­her (AÜVs, Arbeitssicher­heit etc.).

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Der Aufwand der Akten­prü­fung lässt sich grob wie fol­gt schätzen:

  • Erste Akte 3 Stunden
  • Zweite Akte 2 Stunden
  • Jede weit­ere Akte bis max. eine Stunde

Profitieren Sie vom Erfahrungsschatz unserer Experten

Sie erhal­ten für das Hon­o­rar eine aus­führliche tabel­lar­ische Auswer­tung, eine mündliche Erörterung des Ergeb­niss­es und schließlich eine schriftliche Zusam­men­fas­sung der rel­e­van­ten Ergeb­nisse mit konkreten Hand­lungsem­fehlun­gen. So kön­nen Sie der Prü­fung durch die BA gelassen entgegensehen!

Das Ganze erfol­gt ohne weit­ere Reisekosten und ‑spe­sen, Sie schick­en uns Ihre Akte ein­fach als PDF.

Nicht enthal­ten sind die Stel­lung von Ver­tragsmustern, Schu­lun­gen oder weit­erge­hende Beratun­gen. Unser Stun­den­satz beträgt 390 € zzgl. USt. Die Preis­ab­sprache erfol­gt im Einzelfall.

 

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Wir über­prüfen Ihre Akten auf alle für die Bun­de­sagen­tur für Arbeit prü­fungsrel­e­van­ten Aspek­te, u.a.:

  • Voll­ständigkeit
  • Zeit­er­fas­sung, Arbeitszeitverstöße
  • Ein­grup­pierung und Tätigkeitsbeschreibung
  • Über­las­sungsverträge, kor­rek­te “Konkretisierung”
  • Zahlung von Min­d­est- und Tariflöhnen
  • Branchen­zuschläge und allg. Zuschläge
  • Ord­nungs­gemäße Equal Pay-Berechnung
  • Berech­nung von Urlaub, Krankheit und Feiertagen
  • Bew­er­tung unregelmäßiger Arbeitszeiten
  • Arbeit­ser­laub­nisse und Sozialversicherungsrecht

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Jörg Hen­nig

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