AÜG-Betriebsprüfung & Aktenrevision
Besonders häufig beraten wir Inhaber einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung rund um das Thema Betriebsprüfung, sei es im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung oder aber auch nach Ablauf von 3 — 5 Jahren bei Inhabern einer unbefristeten AÜG-Erlaubnis.
In der Praxis hat sich als Vorbereitung vor allem eine umfangreiche AÜG-Prüfung im Rahmen einer Aktenrevision bewährt. In diesem Rahmen überprüfen wir wie ein Prüfer der Bundesagentur für Arbeit die vollständigen Personalakten (inkl. Lohnabrechnungen, Urlaubsanträgen etc.) einiger möglichst problematischer Mitarbeiter inkl. der zugehörigen Korrespondenz mit dem Entleiher (AÜVs, Arbeitssicherheit etc.).
Der Aufwand lässt sich grob wie folgt schätzen:
- Erste Akte 3 Stunden
- Zweite Akte 2 Stunden
- Jede weitere Akte bis max. eine Stunde
Sie erhalten für das Honorar eine ausführliche tabellarische Auswertung, eine mündliche Erörterung des Ergebnisses und schließlich eine schriftliche Zusammenfassung der relevanten Ergebnisse mit konkreten Handlungsemfehlungen. So können Sie der Prüfung gelassen entgegensehen!
Das Ganze erfolgt ohne weitere Reisekosten und ‑spesen, Sie schicken uns Ihre Akte einfach als PDF.
Nicht enthalten sind die Stellung von Vertragsmustern, Schulungen oder weitergehende Beratungen. Unser Stundensatz beträgt 390 € zzgl. USt. Die Preisabsprache erfolgt im Einzelfall.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Wir überprüfen Ihre Akten auf alle prüfungsrelevanten Aspekte, u.a.:
- Vollständigkeit
- Zeiterfassung, Arbeitszeitverstöße
- Eingruppierung und Tätigkeitsbeschreibung
- Überlassungsverträge, korrekte “Konkretisierung”
- Zahlung von Mindest- und Tariflöhnen
- Branchenzuschläge und allg. Zuschläge
- Ordnungsgemäße Equal Pay-Berechnung
- Berechnung von Urlaub, Krankheit und Feiertagen
- Bewertung unregelmäßiger Arbeitszeiten
- Arbeitserlaubnisse und Sozialversicherungsrecht