AÜG-Betriebsprüfung & Aktenrevision

Beson­ders häu­fig berat­en wir Inhab­er ein­er Erlaub­nis zur Arbeit­nehmerüber­las­sung rund um das The­ma Betrieb­sprü­fung, sei es im Zusam­men­hang mit der Ver­längerung ein­er Erlaub­nis der Arbeit­nehmerüber­las­sung oder aber auch nach Ablauf von 3 — 5 Jahren bei Inhab­ern ein­er unbe­fris­teten AÜG-Erlaubnis.

In der Prax­is hat sich als Vor­bere­itung vor allem eine umfan­gre­iche AÜG-Prü­fung im Rah­men ein­er Akten­re­vi­sion bewährt. In diesem Rah­men über­prüfen wir wie ein Prüfer der Bun­de­sagen­tur für Arbeit die voll­ständi­gen Per­son­alak­ten (inkl. Lohnabrech­nun­gen, Urlaub­santrä­gen etc.) einiger möglichst prob­lema­tis­ch­er Mitar­beit­er inkl. der zuge­höri­gen Kor­re­spon­denz mit dem Entlei­her (AÜVs, Arbeitssicher­heit etc.).

Der Aufwand lässt sich grob wie fol­gt schätzen:

  • Erste Akte 3 Stunden
  • Zweite Akte 2 Stunden
  • Jede weit­ere Akte bis max. eine Stunde

Sie erhal­ten für das Hon­o­rar eine aus­führliche tabel­lar­ische Auswer­tung, eine mündliche Erörterung des Ergeb­niss­es und schließlich eine schriftliche Zusam­men­fas­sung der rel­e­van­ten Ergeb­nisse mit konkreten Hand­lungsem­fehlun­gen. So kön­nen Sie der Prü­fung gelassen entgegensehen!

Das Ganze erfol­gt ohne weit­ere Reisekosten und ‑spe­sen, Sie schick­en uns Ihre Akte ein­fach als PDF.

Nicht enthal­ten sind die Stel­lung von Ver­tragsmustern, Schu­lun­gen oder weit­erge­hende Beratun­gen. Unser Stun­den­satz beträgt 390 € zzgl. USt. Die Preis­ab­sprache erfol­gt im Einzelfall.