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Aktenrevision vor AÜG-Prüfungen – Risiken frühzeitig erkennen und sicher vorbereitet in die Prüfung gehen
Professionelle Aktenrevision durch Spezialisten als optimale Prüfungsvorbereitung
AÜG-Prüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) können für Zeitarbeitsunternehmen erhebliche Konsequenzen haben – von der Beanstandung einzelner Personalakten bis hin zu gravierenden aufsichtsrechtlichen Maßnahmen wie dem Entzug der AÜG-Erlaubnis. Viele Unternehmen unterschätzen dabei, wie schnell formale Fehler unmittelbar die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen können.
Eine professionelle Aktenrevision im Vorfeld schafft Sicherheit – rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei unterstützten wir Zeitarbeitsunternehmen durch eine strukturierte Aktenrevision vor AÜG-Prüfungen und helfen so dabei, Beanstandungen frühzeitig zu vermeiden.
Warum AÜG-Prüfungen für Personaldienstleister so wichtig sind
Die Bundesagentur für Arbeit überprüft regelmäßig, ob Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben der Arbeitnehmerüberlassung einhalten. Kontrolliert werden unter anderem:
- Arbeitnehmerüberlassungsverträge
- Arbeitsverträge
- Lohnunterlagen und Equal-Pay-Regelungen
- Einsatzdokumentationen
- tarifliche Grundlagen
- Personalakten
- interne Abläufe und Nachweise
Die Prüfungen erfolgen nicht nur bei Neuerteilungen oder Verlängerungen der Erlaubnis, sondern regelmäßig auch im laufenden Geschäftsbetrieb. Grundlage hierfür sind die umfangreichen Prüf- und Auskunftsbefugnisse der Behörden nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
Gerade deshalb ist eine strukturierte Vorbereitung entscheidend.
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Aktenrevisionen minimieren Risiken vor behördlichen Prüfungen
Viele Unternehmen realisieren erst während einer laufenden Prüfung, dass Unterlagen unvollständig, veraltet oder rechtlich problematisch sind – dann jedoch mit unmittelbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen. In der Praxis führen insbesondere folgende Punkte häufig zu Beanstandungen:
- Arbeitnehmerüberlassungsverträge (AÜG-Konformität)
- Equal-Pay-Dokumentation und ‑Verstöße
- unzureichende Einsatz- und Tätigkeitsnachweise
- Personalaktenführung und Vollständigkeit
Eine anwaltlich begleitete Aktenrevision deckt solche Risiken frühzeitig auf – bevor sie im Rahmen einer offiziellen Prüfung relevant werden.
Warum Unternehmen auf spezialisierte AÜG-Kanzleien setzen
Prüfungen im Bereich Arbeitnehmerüberlassung unterscheiden sich deutlich von klassischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Entscheidend ist nicht nur juristische Theorie, sondern vor allem Erfahrung mit der behördlichen Prüfungspraxis.
Wir begleiten seit Jahren Unternehmen aus der Zeitarbeits- und Personaldienstleistungsbranche bei:
- internen Aktenrevisionen
- Vorbereitung auf AÜG-Prüfungen
- Optimierung bestehender Vertragswerke
- Begleitung laufender Prüfungsverfahren
- Compliance-Strukturen und strategischer Risikominimierung
Die konsequente Spezialisierung auf Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht eine besonders praxisnahe Beratung – mit Fokus auf die tatsächlichen Anforderungen der Prüfpraxis. Unsere Aktenrevision erfolgt auf Basis typischer Prüfungslogiken der Bundesagentur für Arbeit und orientiert sich an realen Beanstandungen aus AÜG-Prüfungen.
Der Vorteil externer Revisionen: objektiv, strukturiert und effizient
Interne Prozesse entwickeln sich im Tagesgeschäft oft über Jahre hinweg. Dadurch bleiben Schwachstellen häufig unentdeckt, obwohl sie bei einer behördlichen Prüfung sofort auffallen würden.
Eine externe anwaltliche Aktenrevision bietet deshalb entscheidende Vorteile:
- objektive Prüfung durch spezialisierte Experten
- strukturierte Analyse relevanter Unterlagen
- Identifikation konkreter Risikobereiche
- praxisorientierte Handlungsempfehlungen
- Vorbereitung auf mögliche Rückfragen der Behörden
- höhere Sicherheit bei zukünftigen Prüfungen
Unternehmen gewinnen dadurch nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch deutlich mehr Ruhe und Kontrolle im Prüfungsprozess.
Prüfungssicherheit schafft Vertrauen bei Behörden und Auftraggebern
Eine professionelle Vorbereitung wirkt sich nicht nur auf die eigentliche Prüfung aus. Saubere Prozesse und rechtssichere Unterlagen stärken auch die Außenwirkung gegenüber:
- Auftraggebern
- Geschäftspartnern
- Investoren
- Behörden und Prüfern
Gerade größere Kunden achten zunehmend auf belastbare Compliance-Strukturen ihrer Personaldienstleister. Eine professionell vorbereitete Organisation wird deshalb immer stärker zum Wettbewerbsfaktor.
AÜG-Prüfung steht bevor? Jetzt Aktenrevision vorbereiten lassen!
Lassen Sie Ihre Unterlagen, Verträge und Prozesse vor einer Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit rechtlich prüfen. Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Aktenrevision und der gezielten Risikominimierung.
Der Ablauf unserer AÜG-Prüfung mit Aktenrevision:
In der Praxis hat sich als Vorbereitung auf Betriebsprüfungen der BA vor allem eine umfangreiche AÜG-Prüfung im Rahmen einer Aktenrevision bewährt. In diesem Rahmen überprüfen wir wie ein Prüfer der Bundesagentur für Arbeit die vollständigen Personalakten (inkl. Lohnabrechnungen, Urlaubsanträgen etc.) einiger möglichst problematischer Mitarbeiter inkl. der zugehörigen Korrespondenz mit dem Entleiher (AÜVs, Arbeitssicherheit etc.).

Der Aufwand der Aktenprüfung lässt sich grob wie folgt schätzen:
- Erste Akte 3 Stunden
- Zweite Akte 2 Stunden
- Jede weitere Akte bis max. eine Stunde
Profitieren Sie vom Erfahrungsschatz unserer Experten
Sie erhalten für das Honorar eine ausführliche tabellarische Auswertung, eine mündliche Erörterung des Ergebnisses und schließlich eine schriftliche Zusammenfassung der relevanten Ergebnisse mit konkreten Handlungsemfehlungen. So können Sie der Prüfung durch die BA gelassen entgegensehen!
Das Ganze erfolgt ohne weitere Reisekosten und ‑spesen, Sie schicken uns Ihre Akte einfach als PDF.
Nicht enthalten sind die Stellung von Vertragsmustern, Schulungen oder weitergehende Beratungen. Unser Stundensatz beträgt 390 € zzgl. USt. Die Preisabsprache erfolgt im Einzelfall.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Wir überprüfen Ihre Akten auf alle für die Bundesagentur für Arbeit prüfungsrelevanten Aspekte, u.a.:
- Vollständigkeit
- Zeiterfassung, Arbeitszeitverstöße
- Eingruppierung und Tätigkeitsbeschreibung
- Überlassungsverträge, korrekte “Konkretisierung”
- Zahlung von Mindest- und Tariflöhnen
- Branchenzuschläge und allg. Zuschläge
- Ordnungsgemäße Equal Pay-Berechnung
- Berechnung von Urlaub, Krankheit und Feiertagen
- Bewertung unregelmäßiger Arbeitszeiten
- Arbeitserlaubnisse und Sozialversicherungsrecht
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