Rechtsanwältin Anika Nadler
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Anika Nadler bilden das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Im Arbeitsrecht liegt der Fokus auf der Arbeitnehmerüberlassung und bei der Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen. Hierzu berät sie Unternehmen jeder Größe bundesweit. Ferner berät sie global tätige Unternehmen im Zusammenhang mit internationalen Personaltransfers und bei geplanten Ansiedlungen in Deutschland.
Der Branchenfokus von Anika Nadler liegt in den Bereichen Health, Personaldienstleistungen, IT und Bau. Sie ist zudem bundesweit als Referentin in den Bereichen Arbeitsrecht und Arbeitnehmerüberlassung aktiv.
Frau Nadler berät ihre Mandanten auch auf Englisch und Französisch.
Sie ist Mitautorin der Monographie:
- „Künstliche Intelligenz im Arbeitsrecht“ in »KI & Recht kompakt« (Matthias Hartmann Hrsg.), erschienen bei Springer Vieweg
Außerdem ist Anika Nadler Autorin diverser Veröffentlichungen, u.a.:
- „Keine Altersdiskriminierung durch Befristungen“, Arbeit und Arbeitsrecht 2018, S. 436
- „Rechtsfragen des § 8 Abs. 2 S.3 Halbsatz 2 Arbeitnehmerentsendegesetz“, FA Arbeitsrecht, 2018, S. 110 ff.
- „Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2018, S. 336