19. April 2021
Mindestlohntarifvertrag für die Gebäudereinigung
Aufgepasst! Zum 1. April 2021 tritt die 8. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung in Kraft. Der Mindestlohn für Gebäudereiniger wird stufenweise bis 2023 erhöht. Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift gelten ab dem 1. April 2021 bundeseinheitlich folgende Stundenlöhne:
Entgeltgruppe | Lohn |
1 | 11,11 EUR |
6 | 14,45 EUR |
Die Stundenlöhne in der Gebäudereinigung betragen ab Januar 2022:
Entgeltgruppe | Lohn |
1 | 11,55 EUR |
6 | 14,81 EUR |
Ab 1. Januar 2023 gelten folgende Stundenlöhne:
Entgeltgruppe | Lohn |
1 | 12,00 EUR |
6 | 15,20 EUR |
Relevant für die Arbeitnehmerüberlassung sind ausschließlich die für allgemeinverbindlich erklärten Entgeltgruppen 1 und 6.
Hierauf hatten sich die Tarifparteien Anfang November 2020 geeinigt. Die Verordnung trat am 01. April 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.