Wachstumspaket der Bundesregierung: Fachkräfteeinwanderung in die Zeitarbeit soll vereinfacht werden
Im Rahmen der Einigung zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 hat die Bundesregierung am 05.07.2024 auch ein neues Maßnahmenpaket zur Wachstumsförderung beschlossen. Dieses Paket sieht unter anderem eine Reihe von Maßnahmen vor, die eine Einwanderung von Fachkräften vereinfachen sollen. Außerdem sollen Hürden bei der Arbeitsaufnahme durch Geflüchtete reduziert werden.
Dabei soll insbesondere die Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in die Zeitarbeitsbranche erlaubt werden, sofern ab dem ersten Beschäftigungstag der „Equal Pay“-Grundsatz befolgt wird. Zudem müsse eine zwölfmonatige Mindestbeschäftigungsdauer vereinbart werden. Die Bundesregierung hat sich hierbei eine bürokratiearme Umsetzung zum Ziel gesetzt. Des Weiteren will die Bundesregierung eine Genehmigungsfiktion bei der Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde für Geflüchtete einführen. Demzufolge werde die Erlaubnis als erteilt gelten, wenn die Ausländerbehörde nach Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit dem Antragssteller innerhalb von zwei Wochen nicht Abweichendes mitteilt.
Der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) begrüßte die Maßnahmen. Diese seien ein Schritt in die richtige Richtung zur Linderung des Fachkräftemangels, so GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter. Die für das Maßnahmenpaket erforderlichen Gesetze bzw. Gesetzesänderungen sollen entweder gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz oder im zweiten Halbjahr 2024 im Bundeskabinett beschlossen werden.
Quellen: Beschluss der Bundesregierung vom 5. Juli 2024; GVP.
Kommentar:
Das klingt erstmal gut, muss aber dann auch entsprechend umgesetzt werden. Und warum zusätzlich wieder Anforderungen aufgestellt werden, die bisher in diesem Kontext keine Rolle spielten (Grundsatz des „Equal Pay“ und eine Mindestbeschäftigungsdauer von 12 Monaten), ist nicht verständlich. Darf man während der vorgeschriebenen Mindestbeschäftigungsdauer nicht kündigen, auch nicht bei schlechter Leistung? Oder wie soll das Verfahren hierfür dann aussehen? Insgesamt ist es sicher nicht abwegig, hier wieder bürokratische Monster zu befürchten.
JH