Arbeitnehmerüberlassung 2023: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Statistik zu Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern sowie Verleihbetrieben für den Stichtag 31.12.2023 (zweites Halbjahr 2023) veröffentlicht. Dabei lässt sich als Grundtendenz ein leichtes Schrumpfen der Branche feststellen.
So nennt die BA für den Stichtag (31.12.2023) eine Zahl von 10.664 Verleihbetrieben mit Schwerpunkt auf Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr 2022 stellt das einen Rückgang um 1,6 % dar.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
Zum Stichtag zählte die Bundesagentur für Arbeit außerdem 754.037 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Die Zahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt 2023 gibt die BA mit 796.133 an (2 % der Gesamtbeschäftigung in Deutschland), wovon 749.931 sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang um ca. 4 %. Denn 2022 waren es noch 829.794 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, davon 784.803 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Der Anteil von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen in der Arbeitnehmerüberlassung an der Gesamtbeschäftigung in Deutschland lag 2023 bei 2,2 % und sank damit um 0,1 %. 56 % der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer übten Helfertätigkeiten aus – nur eine unbedeutende Veränderung im Vergleich zum Vorjahr. 45,7 % der Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche besaßen eine ausländische Staatsbürgerschaft.
Beschäftigung ukrainischer Staatsbürger
Der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) teilte im Zuge der BA-Statistik mit, dass der Anteil von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern aus der Ukraine in den vergangenen beiden Jahren deutlich zugenommen habe. Waren vor der russischen Invasion in die Ukraine 2021 knapp 2.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt, seien es nun 11.000.
Dabei arbeite der GVP im Schulterschluss mit der Branche daran, den ukrainischen Geflüchteten einen optimalen Einstieg in das Arbeitsleben in Deutschland zu ermöglichen. In diesem Kontext nennt der GVP die Unterzeichnung der „Job-Turbo“-Erklärung im November 2023 zum Engagement der GVP-Mitgliedsunternehmen sowie der gesamten Personaldienstleisterbranche zur nachhaltigen Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit; GVP; Personalorder.