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Tarifparteien einigen sich auf neuen TV BZ ME
Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) hat am 20.11.2025 mit der IG Metall einen Tarifabschluss zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) erzielt. Wesentliche Änderung ist die Einführung einer Differenzierung nach dem Beginn des jeweiligen Einsatzes für die Änderung der Zuschlagsstufen (§ 2 Abs. 3) und der Deckelungsregelung (§ 2 Abs. 5).
Änderung der Branchenzuschläge
Der Tarifvertrag behält die bekannte Grundstruktur der sechs Zuschlagsstufen bei, modifiziert jedoch gezielt die 5. Stufe. Während die bisherigen Stufenwerte (15 % / 20 % / 30 % / 45 % / 50 % / 65 %) für Einsätze mit Beginn vor dem 01.04.2027 unverändert fortgelten, erfolgt für spätere Einsätze eine gestufte Anpassung.
Für Einsätze mit Beginn ab 01.04.2027 gilt:
- die 5. Zuschlagsstufe (nach dem 9. vollendeten Monat) sinkt von 50 % auf 47,5 %;
- alle übrigen Zuschlagsstufen bleiben unverändert.
Für Einsätze mit Beginn ab 01.04.2028 entfällt die bisherige 5. Stufe (zwischen dem siebten und dem neunten Monat). Somit gilt folgendes:
- ab Einsatzbeginn 15 %;
- nach dem dritten vollendeten Monat 20 %;
- nach dem fünften vollendeten Monat 30 %;
- nach dem siebten vollendeten Monat 45 %;
- nach dem fünfzehnten vollendeten Monat 65 %.
Modifikation der Deckelungsregelung
Bislang war der Branchenzuschlag bis zum 15. Monat auf die Differenz zu 90 % des laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelts eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb beschränkt.
Nun erfolgt eine Anhebung dieser Differenz – abermals nach Einsatzbeginn differenziert:
- Ab 01.01.2028:
für Einsätze ab 01.04.2027 ? Deckelung von Monat 10–15 auf 92,5 % - Ab 01.01.2029:
für Einsätze ab 01.04.2028 ? Deckelung von Monat 10–15 auf 95 %
Unverändert bleiben dagegen die Equal-Pay-Deckelung ab dem 16. Monat, die Nachweispflicht des Kundenbetriebs sowie der Mindestschutz, der besagt, dass die Deckelung nicht dazu führen darf, dass nach sechs Wochen kein Zuschlag mehr anfällt.
Kündigungsfrist
Der vor Verhandlungsbeginn gekündigte Tarifvertrag wird außerdem rückwirkend zum 01.10.2025 wieder in Kraft gesetzt, was bedeutet: Für laufende Einsätze ist keine Neuberechnung erforderlich. Der neue TV BZ ME kann mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12.2030 gekündigt werden. Die Erklärungsfrist zum einseitigen Widerruf des Tarifabschlusses ist bereits am 09.12.2025 ohne entsprechende Widerrufsausübung abgelaufen.

