8. Juli 2013
Tarif
Es gibt in der Branche zwei maßgebliche Tarifwerke. Sie wurden jeweils von einer DGB-Tarifgemeinschaft mit dem iGZ bzw. dem BAP abgeschlossen. Die wesentlichen Bestimmungen finden sie nachfolgend:
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iGZ Tarifvertragstext
BAP Tarifvertragstext
Zeitarbeitunternehmen müssen in Branchen, die in das 2013–10-31_iGZ-Tarif-Hauptbroschuere aufgenommen wurden, Tariflöhne der jeweiligen Branchentarifverträge bezahlen, mehr unter “Mindestlöhne Branchen”.