5. Februar 2015

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CGZP-Prüfungen für 2010

Erste CGZP-Prü­fun­gen für das Jahr 2010 haben begonnen

Die Deutsche Renten­ver­sicherung Bund macht ernst mit ihrer Ankündi­gung, CGZP-Prü­fun­gen auch für das Jahr 2010 durchzuführen. Dabei herrscht nach Auskun­ft von Prüfern eher die Devise, alles über einen Kamm zu scheren, anstatt zu dif­feren­zieren nach der Art der genutzten Ver­weisungsklausel, dem Ein­satzbere­ich der Arbeit­nehmer (z. B. im Met­all­bere­ich war die CGM defin­i­tiv tar­if­fähig) etc. Schließlich spricht gegen Nach­forderun­gen auch das Argu­ment, dass ein bis heute nicht voll­ständig für unwirk­sam erk­lärtes Tar­ifw­erk durch die Per­sonal­dien­stleis­ter tat­säch­lich ange­wandt wurde. Warum aber soll eine arbeit­srechtlich möglicher­weise unwirk­same Ver­weisungsklausel zu sozialver­sicherungsrechtlichen Nach­forderun­gen führen, wenn der Tar­ifver­trag den­noch ange­wandt wurde? Dieses The­ma dürfte die Recht­sprechung für weit­ere Jahre beschäftigen.