8. Januar 2020

Steigende Mindestlöhne im Elektrohandwerk

Ab dem 1. Jan­u­ar 2020 gel­ten für das Elek­tro­handw­erk neue Min­destlöhne. Mit der All­ge­mein­verbindlicherk­lärung wurde am 5. Dezem­ber 2019 der Tar­ifver­trag für die Elek­tro­handw­erke bindend. Damit gilt mit dem Jahreswech­sel in ganz Deutsch­land als Min­destent­gelt ein Stun­den­lohn von 11,90 Euro. In den kom­menden Jahren erhöht sich jew­eils zum 1. Jan­u­ar der Tarif wie fol­gt: im Jahr 2021 auf 12,40 Euro, im Jahr 2022 auf 12,90 Euro, im Jahr 2023 auf 13,40 Euro und ab dem 1. Jan­u­ar 2024 dann auf 13,95 Euro.

Die Bekan­nt­machung über die All­ge­mein­verbindlicherk­lärung des Tar­ifver­trages kön­nen Sie hier herun­ter­laden.