8. Januar 2020
Steigende Mindestlöhne im Elektrohandwerk
Ab dem 1. Januar 2020 gelten für das Elektrohandwerk neue Mindestlöhne. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung wurde am 5. Dezember 2019 der Tarifvertrag für die Elektrohandwerke bindend. Damit gilt mit dem Jahreswechsel in ganz Deutschland als Mindestentgelt ein Stundenlohn von 11,90 Euro. In den kommenden Jahren erhöht sich jeweils zum 1. Januar der Tarif wie folgt: im Jahr 2021 auf 12,40 Euro, im Jahr 2022 auf 12,90 Euro, im Jahr 2023 auf 13,40 Euro und ab dem 1. Januar 2024 dann auf 13,95 Euro.
Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages können Sie hier herunterladen.