29. Oktober 2018
Neue Tarifverträge zur Regelung der Überlassungshöchstdauer im Elektrohandwerk
Im Mai/Juni 2018 sind zwei Tarifverträge zur Regelung einer verlängerten Überlassungshöchstdauer im Elektrohandwerk abgeschlossen worden.
Der „Tarifvertrag zur Regelung der Zeitarbeit in den Elektrohandwerken” vom 16.06.2018 wurde von dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke und der CGM abgeschlossen. Darin ist u. a. vorgesehen, dass Elektrohandwerksunternehmen von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer für eine Dauer von bis zu 30 Monaten, aufgrund betrieblicher und entsprechend dokumentierter Absprachen auch bis zu 36 Monaten, abweichen können (§ 2 Nr. 3). § 3 S. 2 regelt zudem Equal Pay ab dem 10. Einsatzmonat. Der Tarifvertrag ist mit Wirkung zum 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Dieser Tarifvertrag gilt räumlich nur für die Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz und fachlich für alle Betriebe der Elektrohandwerke, die selbst oder deren Innung den regional zuständigen Tarifvertragsverbänden der Elektrohandwerke angehören.
Auch wenn der Tarifvertrag mit der CGM abgeschlossen wurde, sollten an der Wirksamkeit dieses Vertrages keine wesentlichen Zweifel bestehen, da das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2006 die Tariffähigkeit der CGM ausdrücklich festgestellt hatte (Beschl. v. 28. März 2006 – 1 ABR 58/04).
Der Tarifvertrag über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 29. Mai 2018 zwischen dem Fachverband Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz und der IG Metall, gültig in Hessen und Rheinland Pfalz, gilt ebenfalls seit dem 1. Juni 2018. Hier regelt § 4 Nr. 1 die Möglichkeit, durch Betriebsvereinbarung die Überlassungshöchstdauer auf 36 Monate auszudehnen. § 3 sieht allerdings bereits ab dem ersten Tag der Überlassung einen Equal-Pay-Anspruch des Arbeitnehmers vor, was auch für die Verleiher verpflichtend ist, sofern diese sich auf die Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer berufen wollen.
In Baden-Württemberg existiert derzeit noch kein entsprechender Tarifvertrag.