22. November 2021
Praxistipp bei unwirksamer Kurzarbeitsvereinbarung
Die Vereinbarung über Kurzarbeit ist unwirksam. Was tun?
Derzeit machen einige Arbeitnehmer Lohnansprüche gegen ihre Arbeitgeber geltend, weil die Kurzarbeitsvereinbarung nicht wirksam abgeschlossen worden ist. Beispielsweise war die Ankündigungsfrist zu kurz oder es fehlten notwendige Nachweise. Eine obergerichtliche Rechtsprechung zu den Einzelfragen gibt es bisher kaum. Doch obwohl viele Vereinbarungen als unwirksam gelten können, besteht für Arbeitgeber aktuell kein wirklicher Grund zur Sorge. Denn es handelt sich bei der Kurzarbeitsvereinbarung um eine einvernehmliche Freistellung, sodass Zahlungsansprüche zunächst ein Angebot der Arbeitskraft des Arbeitnehmers voraussetzen. Und daran fehlt es in fast allen Fällen. Entsprechend gibt es auch keine weitergehenden Lohnansprüche.