Neue Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Antrag auf Erlass einer Neunten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (9. GebäudeArbbV) veröffentlicht. Wegen der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns war auch diese vorzeitige Anpassung notwendig geworden. Mit Verkündung, frühestens jedoch ab 1. Oktober 2022, erhöhen sich die Mindestlöhne bundeseinheitlich wie folgt:
Lohngruppen | ab 1. Oktober 2022 | ab 1. April 2024 |
1 | 13,00 Euro | 13,50 Euro |
6 | 16,20 Euro | 16,70 Euro |
Achtung: Für die Lohngruppe 1 darf unverändert kein Arbeitszeitkonto geführt werden.