Neue Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung

Das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Antrag auf Erlass ein­er Neun­ten Verord­nung über zwin­gende Arbeits­be­din­gun­gen in der Gebäud­ere­ini­gung (9. GebäudeArb­bV) veröf­fentlicht. Wegen der Erhöhung des geset­zlichen Min­dest­lohns war auch diese vorzeit­ige Anpas­sung notwendig gewor­den. Mit Verkün­dung, früh­estens jedoch ab 1. Okto­ber 2022, erhöhen sich die Min­destlöhne bun­de­sein­heitlich wie folgt:

Lohn­grup­pen ab 1. Okto­ber 2022 ab 1. April 2024
1 13,00 Euro 13,50 Euro
6 16,20 Euro 16,70 Euro

 

Achtung: Für die Lohn­gruppe 1 darf unverän­dert kein Arbeit­szeitkon­to geführt werden.