27. Januar 2014
Neue Mindestlohnverordnung Wäschereidienstleistungen
Neue Mindestlohnverordnung Wäschereidienstleistungen
Das BMAS hat am 27.01.2014 die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft erlassen. Die Mindestlöhne finden Anwendung, wenn der Einsatzbetrieb gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen wäscht; dies gilt unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht.
Der Mindestlohn je Stunde beträgt in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:
ab 1. Dezember 2013 7,50 €
ab 1. Oktober 2014 8,00 €
ab 1. Juli 2016 8,75 €
Der Mindestlohn je Stunde beträgt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein:
ab 1. Dezember 2013 8,25 €
ab 1. Oktober 2014 8,50 €
ab 1. Juli 2016 8,75 €