Nach der FDP: Auch CDU fordert Ende des Drittstaatsverbotes für Zeitarbeit

Nach der FDP will sich nun auch die CDU dafür stark machen, das Beschäf­ti­gungsver­bot in der Zeitar­beit für Drittstaat­sange­hörige aufzuheben. Im Rah­men des Bun­desparteitags der Christ­demokrat­en wurde der entsprechende Antrag der Mit­tel­stands- und Wirtschaft­sunion (MIT) ohne Debat­te angenom­men. Er enthält die Forderung, das Beschäf­ti­gungsver­bot in der Zeitar­beit für Drittstaat­sange­hörige abzuschaf­fen. Gemäß Aufen­thalts­ge­setz (Aufen­thG) sei es Zeitar­beits- und Per­son­alver­mit­tlung­sun­ternehmen weit­ge­hend ver­boten, Per­so­n­en aus Nicht-EU-Län­dern anzustellen. Und die Bun­de­sagen­tur für Arbeit (BA) könne der Erteilung eines Aufen­thalt­sti­tels zur Ausübung ein­er Beschäf­ti­gung nicht zus­tim­men. Daher sei es nun an der Zeit, dieses Zus­tim­mungsver­bot ersat­z­los zu streichen.

GVP-Haupt­geschäfts­führer Flo­ri­an Swyter zeigt sich erfreut: „Vor allem in der Poli­tik reift mit­tler­weile die Erken­nt­nis, dass der deutschen Wirtschaft mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftebe­darf mit Ver­boten und Ein­schränkun­gen nicht geholfen ist. (…) Wir wer­den den Fachkräftebe­darf ohne qual­i­fizierte Zuwan­derung, auch von außer­halb der EU, nicht deck­en kön­nen. Deshalb begrüßen wir den ver­ab­schiede­ten Antrag der CDU auf ihrem diesjähri­gen Bun­desparteitag aus­drück­lich und fordern, dass den Worten jet­zt auch Tat­en folgen.“

Quelle: Personalorder.de