8. Juli 2013

Mindestlöhne Branchen

Das Arbeit­nehmer­entsendege­setz schreibt für ver­schiedene Branchen die Zahlung von Min­destlöh­nen vor, deren Höhe über den für die Zeitar­beits­branche gel­tenden Tar­i­flöh­nen liegt. Die Min­dest­lohn­verpflich­tung gilt grund­sät­zlich für fol­gende Branchen:

  • Maler- und Lackiererhandwerk
  • Elek­trik­er
  • Gebäud­ere­iniger
  • Pflege­branche (Altenpflege und häus­liche Krankenpflege)
  • Sicher­heits­di­en­stleis­tun­gen
  • Berg­baus­pezialar­beit­en auf Steinkohlebergwerken
  • Wäscherei­di­en­stleis­tun­gen im Objektkundengeschäft
  • Abfall­wirtschaft
  • Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen
  • Arbeit­nehmerüber­las­sung

Weit­ere voraus­set­zung ist jedoch das Vor­liegen eines Min­dest­lohn­tar­ifver­tragers, der dann auch noch durch das BMAS für all­ge­mein­verbindlich erk­lärt wird und erst dann auch für Zeitar­beits­fir­men gilt. Hier gibt es ständi­ge Änderun­gen zu beachten.

Gute Über­sicht­en über die Min­destlöhne aller Branchen, die in das AEntG aufgenom­men wur­den und aktuell gel­ten, find­en sich in ein­er Zusam­men­stel­lung der Hans Böck­ler Stiftung und in ein­er Auf­stel­lung des Sen­ats von Berlin.

Zu acht­en ist immer daruf, ob nur Min­dest­lohn­regelun­gen oder auch zusät­zliche Bes­tim­mungen gel­ten. Hier hil­ft eine Über­sicht des Zolls.

Die Min­dest­lohn­tar­ifverträge selb­st befind­en sich in unserem Kundenbereich.

Unab­hängig von Min­dest­lohnansprüchen beste­ht in bes­timmten Branchen ein generelles Ver­bot der Arbeit­nehmerüber­las­sung (z.B. im Bauhauptgewerbe).

Muss der betriebliche Geltungsbereich eines TV eröffnet sein ?

Prob­lema­tisch sind die Fälle, in denen der Arbeit­nehmer zwar eine solche – tar­i­flich geschützte — Tätigkeit ver­richtet, der Kun­den­be­trieb selb­st den entsprechen­den Tar­ifw­erken jedoch gar nicht unter­fällt, weil er über­wiegend anderen Tätigkeit­en nachge­ht. Dann ist der betriebliche oder auch sach­liche Gel­tungs­bere­ich des Tar­ifver­trages nicht eröffnet.

Beispiel:
Eine Reini­gungskraft wird an ein ein Hotel oder ein Maler an einen Indus­triebe­trieb überlassen.

Das BAG hat entsch­ieden, dass für die Verpflich­tung zur Zahlung von Min­destlöh­nen voraus­set­zt, dass auch der sach­liche Gel­tungs­bere­ich eines Tar­ifver­trages eröffnet sein muss (Az. BAG: 5 AZR 951/08).