8. Juli 2013

OnSite-Management

Von OnSite-Man­age­ment spricht man, wenn der Ver­lei­her im Kun­den­be­trieb einen eige­nen Mitar­beit­er als Ansprech­part­ner und Koor­di­na­tor bere­it­stellt. Je nach Anzahl der einge­set­zten Arbeit­nehmer ste­ht dieser bei Bedarf oder ständig zur Ver­fü­gung. Der Koor­di­na­tor ken­nt nicht nur die Anla­gen des Entlei­hers aus eigen­er Anschau­ung, son­dern auch die Charak­ter­is­tik eines jeden Arbeit­splatzes, der für die Beset­zung durch Lei­har­beit­nehmer in Betra­cht kommt.

Dadurch ist dem Koor­di­na­tor beim OnSite-Man­age­ment eine genauere Abstim­mung von Anforderung­spro­fil und Ein­satzpro­fil des zu über­lassenden Mitar­beit­ers möglich, während der Ver­lei­her seine Arbeit­nehmer son­st nur „blind“ nach den Anforderun­gen des Entlei­hers bere­it­stellen kann. So wird Leer­lauf durch untaugliche Ver­suche mit untauglichem Per­son­al von vorn­here­in ver­mieden. Ver­mieden wird darüber hin­aus die Einar­beitung immer wieder neuen Personals.

Master-Vendor und Co-Lieferanten

Eine Unter­form des OnSite-Man­age­ments ist das Mas­ter-Ven­dor-Mod­ell. Hier gibt es im Kun­den­be­trieb eben­falls nur einen Ansprech­part­ner, der die Aufträge allerd­ings auf ver­schiedene externe Per­sonal­dien­stleis­ter — oft­mals als Co-Liefer­an­ten beze­ich­net — verteilt.

Im Regelfall verpflichtet sich der Kunde, dem Mas­ter-Part­ner alle Aufträge anzu­bi­eten, während der Mas­ter-Part­ner sich zur voll­ständi­gen Auf­tragser­fül­lung verpflichtet. Ob durch ihn selb­st oder durch dritte Per­sonal­dien­stleis­ter liegt allein in der Hand des Mas­ters. Kann der Mas­ter selb­st den Auf­trag nicht erfüllen, so tritt er gegenüber weit­eren Per­sonal­dien­stleis­tern als Vertreter des Kun­den auf und schließt im Namen des Kun­den einen direk­ten Über­las­sungsver­trag ab. So wird der unzuläs­sige Ket­ten­ver­leih ver­mieden.