Bürokratieabbau in der Zeitarbeit: Bundesregierung beschließt Ersetzung der Schrift- durch die Textform für die Zeitarbeit
Mit dem Bürokratieentlassungsgesetz IV (BEG IV) will die Bundesregierung gezielt bürokratische Hürden abbauen und so die Wirtschaft entlasten. Dabei war zunächst keine Erleichterung für die Unternehmen der Zeitarbeit vorgesehen. Gemäß eines kürzlich veröffentlichten Beschlusses der Bundesregierung könnte sich das nun ändern.
Die geplanten Änderungen teilte Bundesjustizminister Marco Buschmann in einem Schreiben vom 21. März 2024 mit. Demnach wird die Schriftformerfordernis beim Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingen im Nachweisgesetz (NachwG) durch die Textform ersetzt. Analog soll auch bei der Schriftformerfordernis aus § 12 Abs. 1 S. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verfahren werden. Damit sollen Vertragsschlüsse in der Zeitarbeit weiter erleichtert sowie Aufwand und Kosten reduziert werden. Explizit wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass Überlassungsverträge künftig per E‑Mail abgeschlossen werden können.
Diese Änderungen des am 13.03.2024 von der Bundesregierung bereits beschlossenen Gesetzesentwurfes zum BEG IV sollen noch im Mai im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Quelle: GVP
Kommentar
Es grenzt fast an ein Wunder, dass die Bundesregierung Maßnahmen plant, die zu einer deutlichen Entlastung der Personaldienstleister von bürokratischem Aufwand führen können. Insbesondere der Verzicht auf die Schriftform beim Überlassungsvertrag könnte das jahrelange „Theater“ um die richtige Form der Konkretisierung beenden. Denn bisher war es eher Glückssache, ob Prüfer eine Konkretisierung in Textform akzeptierten, sofern der Hauptvertrag die wesentlichen Elemente gem. § 12 Abs. 1 AÜG enthielt. Ja, es wäre ein Segen, wenn dieser Formzwang, der wirklich niemandem nützt, endlich beseitigt würde!
Allerdings: Noch wurde die Ankündigung nicht umgesetzt, und es sind schon einige Gesetzesvorhaben auf der Zielgeraden gescheitert. Wir hoffen natürlich sehr, dass dieser Initiative ein solches Schicksal verschont bleibt. Dennoch raten wir dringend dazu, die bisher geltenden Formvorschriften so lange konsequent zu beachten, bis die angekündigte Gesetzesänderung tatsächlich erfolgt ist.
Auch wäre es wünschenswert und inhaltlich schlüssig, wenn der Gesetzgeber das Schriftformerfordernis für befristete Arbeitsverträge im Zuge dessen gleich mit abschaffen würde. Das ist indes nicht geplant.
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