Entschließung des Bundesrates „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“

Am 2.2.2024 fasste der Bun­desrat die Entschließung „Eindäm­mung der Lei­har­beit in der Pflege“. In ihr wird die Bun­desregierung dazu aufge­fordert, „alle rechtlichen Möglichkeit­en zur Rück­führung oder Begren­zung von Lei­har­beit in der Pflege auszuschöpfen, um einem dro­hen­den Ungle­ichgewicht zwis­chen Lei­har­beit­sun­ternehmen und Leis­tungser­bringern im Markt entgegenzuwirken.“

Der Ein­satz von Lei­har­beit­skräften in der Pflege trägt unbe­strit­ten dazu bei, die Ver­sorgung von Patien­ten und pflegebedürfti­gen Men­schen zu sich­ern. Allerd­ings habe, so die Stoßrich­tung der Entschließung, der zunehmende Ein­satz von Lei­har­beit in der Pflege mitunter uner­wün­schte Fol­gen für die Qual­ität der Ver­sorgung und die Arbeit der Stamm­belegschaften. So gewährten Zeitar­beits­fir­men den Lei­har­beit­skräften in der Pflege oft beson­ders gute Kon­di­tio­nen bei Bezahlung und Arbeit­szeit­en, was zu ein­er Ungle­ich­be­hand­lung und Schlechter­stel­lung der Stamm­belegschaften führen könne. Die beste­hen­den Regelun­gen reichen nach Ansicht des Bun­desrats nicht aus, solchen Ungle­ich­be­hand­lun­gen vorzubeu­gen. [RGH1] Die Bun­desregierung wird daher dazu aufge­fordert, den Ein­satz von Lei­har­beit in der Pflege zu begren­zen und gle­ichzeit­ig die Arbeits­be­din­gun­gen der Stamm­belegschaften zu verbessern.

Flo­ri­an Swyter, Haupt­geschäfts­führer des Gesamtver­ban­des der Per­sonal­dien­stleis­ter (GVP), kom­men­tiert die Entschließung wie fol­gt: „Ich kann es nur aus­drück­lich bedauern, dass der Bun­desrat dem Antrag des Lan­des Bay­ern zuges­timmt hat. Ein­schränkun­gen der Zeitar­beit in der Pflege wer­den kein Prob­lem lösen, son­dern ganz im Gegen­teil die Per­son­al­not in diesem Bere­ich nur noch verstärken.“