Entschließung des Bundesrates „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“
Am 2.2.2024 fasste der Bundesrat die Entschließung „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“. In ihr wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, „alle rechtlichen Möglichkeiten zur Rückführung oder Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen, um einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und Leistungserbringern im Markt entgegenzuwirken.“
Der Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege trägt unbestritten dazu bei, die Versorgung von Patienten und pflegebedürftigen Menschen zu sichern. Allerdings habe, so die Stoßrichtung der Entschließung, der zunehmende Einsatz von Leiharbeit in der Pflege mitunter unerwünschte Folgen für die Qualität der Versorgung und die Arbeit der Stammbelegschaften. So gewährten Zeitarbeitsfirmen den Leiharbeitskräften in der Pflege oft besonders gute Konditionen bei Bezahlung und Arbeitszeiten, was zu einer Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaften führen könne. Die bestehenden Regelungen reichen nach Ansicht des Bundesrats nicht aus, solchen Ungleichbehandlungen vorzubeugen. [RGH1] Die Bundesregierung wird daher dazu aufgefordert, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern.
Florian Swyter, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Personaldienstleister (GVP), kommentiert die Entschließung wie folgt: „Ich kann es nur ausdrücklich bedauern, dass der Bundesrat dem Antrag des Landes Bayern zugestimmt hat. Einschränkungen der Zeitarbeit in der Pflege werden kein Problem lösen, sondern ganz im Gegenteil die Personalnot in diesem Bereich nur noch verstärken.“