BMAS legt Forschungsbericht zur Evaluation der AÜG-Reform vor
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte einen Forschungsbericht in Auftrag gegeben, der die Umsetzung und die Wirksamkeit der AÜG-Reform aus dem April 2017 evaluieren sollte. Das Ergebnis dieser wissenschaftlichen Evaluation hat das Ministerium nun veröffentlicht (der komplette Forschungsbericht ist auch im Volltext abrufbar).
Der Forschungsbericht zeichnet insgesamt ein gemischtes Bild der Wirksamkeit dieser AÜG-Reform. Letztlich liefen gerade die prominenten Neuregelungen – zu Überlassungshöchstdauer und dem Anspruch auf Equal Pay – weitgehend ins Leere. Denn die Reform habe zwar versucht, zwei Ziele bzw. Interessen auszubalancieren: auf der einen Seite die Stärkung der Stellung der Leiharbeitskräfte und mehr Rechtssicherheit durch verständliche und einheitliche Regelungen; auf der anderen Seite die Stärkung der Tarifautonomie und die Berücksichtigung brachen- oder betriebsspezifischer Erfordernisse.
Dieser Zielkonflikt sei jedoch in keine Richtung abschließend gelöst worden. So würde beispielsweise die eingeräumte tarifvertragliche Möglichkeit, von den oben genannten Neuregelungen abzuweichen, dazu führen, dass diese gesetzlichen Vorgaben nur wenige Zeitarbeitskräfte beträfen. Stattdessen habe die Tatsache, dass die Reform diese Zielkonflikte nicht gelöst habe, eine potenziell größere Wirksamkeit der Neuregelungen verhindert. Im Gesamtergebnis (S. 378 ff.) schreiben die Autoren: „Ohne diese Konflikte aufzulösen, erscheint es schwierig, die Situation des Großteils der Leiharbeitskräfte dauerhaft zu verbessern.“