BMAS legt Forschungsbericht zur Evaluation der AÜG-Reform vor

Das Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales (BMAS) hat­te einen Forschungs­bericht in Auf­trag gegeben, der die Umset­zung und die Wirk­samkeit der AÜG-Reform aus dem April 2017 evaluieren sollte. Das Ergeb­nis dieser wis­senschaftlichen Eval­u­a­tion hat das Min­is­teri­um nun veröf­fentlicht (der kom­plette Forschungs­bericht ist auch im Voll­text abrufbar).

Der Forschungs­bericht zeich­net ins­ge­samt ein gemis­cht­es Bild der Wirk­samkeit dieser AÜG-Reform. Let­ztlich liefen ger­ade die promi­nen­ten Neuregelun­gen – zu Über­las­sung­shöch­st­dauer und dem Anspruch auf Equal Pay – weit­ge­hend ins Leere. Denn die Reform habe zwar ver­sucht, zwei Ziele bzw. Inter­essen auszubal­ancieren: auf der einen Seite die Stärkung der Stel­lung der Lei­har­beit­skräfte und mehr Rechtssicher­heit durch ver­ständliche und ein­heitliche Regelun­gen; auf der anderen Seite die Stärkung der Tar­i­fau­tonomie und die Berück­sich­ti­gung brachen- oder betrieb­sspez­i­fis­ch­er Erfordernisse.

Dieser Zielkon­flikt sei jedoch in keine Rich­tung abschließend gelöst wor­den. So würde beispiel­sweise die eingeräumte tar­ifver­tragliche Möglichkeit, von den oben genan­nten Neuregelun­gen abzuwe­ichen, dazu führen, dass diese geset­zlichen Vor­gaben nur wenige Zeitar­beit­skräfte beträfen. Stattdessen habe die Tat­sache, dass die Reform diese Zielkon­flik­te nicht gelöst habe, eine poten­ziell größere Wirk­samkeit der Neuregelun­gen ver­hin­dert. Im Gesamtergeb­nis (S. 378 ff.) schreiben die Autoren: „Ohne diese Kon­flik­te aufzulösen, erscheint es schwierig, die Sit­u­a­tion des Großteils der Lei­har­beit­skräfte dauer­haft zu verbessern.“