BAG: Eilanträge gegen das Arbeitsschutzkontrollgesetz abgelehnt
Am 29. Dezember 2020 hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Eilanträge gegen das Inkrafttreten einiger Regeln vom Arbeitsschutzkontrollgesetz zum 1. Januar 2021 abgelehnt (1 BvQ 152/20 und 1 BvQ 16). Das Bundesverfassungsgericht zieht sich allein damit aus der Affäre (Rn. 27), dass es verschiedene Meinungen zur Verfassungskonformität des Fremdpersonalverbots in der Fleischindustrie gebe, sodass dieses nicht offensichtlich verfassungswidrig sei. Da unzumutbare Nachteile beim Vollzug durch den jeweiligen Antragsteller nicht dargelegt seien, könne im Eilverfahren nicht dagegen entschieden werden.
AMETHYST-Kommentar
Die Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren kann man als endgültig ansehen. Zwar ist es möglich, dass das Gericht letztlich in der Hauptsache anders entscheidet; doch bis dahin hat sich die Praxis vollständig auf die jetzige Rechtslage eingestellt, sodass eine Aufhebung des Verbots nutzlos wird. Zudem ist damit zu rechnen, dass der Gesetzgeber sich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpasst, um die bestehende Regelung zu retten – selbst wenn sie derzeit verfassungswidrig sei.