BAG: Eilanträge gegen das Arbeitsschutzkontrollgesetz abgelehnt

Am 29. Dezem­ber 2020 hat das Bun­desver­fas­sungs­gericht mehrere Eilanträge gegen das Inkraft­treten einiger Regeln vom Arbeitss­chutzkon­trollge­setz zum 1. Jan­u­ar 2021 abgelehnt (1 BvQ 152/20 und 1 BvQ 16). Das Bun­desver­fas­sungs­gericht zieht sich allein damit aus der Affäre (Rn. 27), dass es ver­schiedene Mei­n­un­gen zur Ver­fas­sungskon­for­mität des Fremd­per­son­alver­bots in der Fleischin­dus­trie gebe, sodass dieses nicht offen­sichtlich ver­fas­sungswidrig sei. Da unzu­mut­bare Nachteile beim Vol­lzug durch den jew­eili­gen Antrag­steller nicht dargelegt seien, könne im Eil­ver­fahren nicht dage­gen entsch­ieden werden.

AMETHYST-Kommentar

Die Entschei­dung des Gerichts im Eil­ver­fahren kann man als endgültig anse­hen. Zwar ist es möglich, dass das Gericht let­ztlich in der Haupt­sache anders entschei­det; doch bis dahin hat sich die Prax­is voll­ständig auf die jet­zige Recht­slage eingestellt, sodass eine Aufhe­bung des Ver­bots nut­z­los wird. Zudem ist damit zu rech­nen, dass der Geset­zge­ber sich den Vor­gaben des Bun­desver­fas­sungs­gerichts anpasst, um die beste­hende Regelung zu ret­ten – selb­st wenn sie derzeit ver­fas­sungswidrig sei.