17. September 2013
Zeitarbeitstarifverträge 2014
iGZ und BAP haben am 17.09. mit den DGB-Gewerkschaften neue Tarifverträge abgeschlossen. Die Parteien haben hierfür eine Erklärungsfrist bis zum 15. Oktober 2013 vereinbart, so dass die nachfolgend geschilderten Inhalte noch nicht als sicher gelten.
Wesenlich sind zunächst die jeweils erhöhten Tarifentgelte:
a) Die Entgelte West in Entgeltgruppe 1 betragen zum
— 01.01.2014 8,50 EUR
— 01.04.2015 8,80 EUR
— 01.06.2016 9,00 EUR
b) Die Entgelte Ost in Entgeltgruppe 1 betragen zum
— 01.01.2014 7,86 EUR
— 01.04.2015 8,20 EUR
— 01.06.2016 8,50 EUR
Die übrigen Entgeltgruppen werden wie folgt erhöht:
West
01.01.2014 3,80%
01.04.2015 3,50%
01.06.2016 2,30%
Ost
01.01.2014 4,80%
01.04.2015 4,30%
01.06.2016 3,70%
Geändert haben sich auch die Eingruppierungskriterien:
EG 1: Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.
EG 2: Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse oder eine fachspezifische Qualifikation erforderlich sind.
Die jeweiligen Entgeltgruppen 4 werden wie folgt ergänzt: Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als einem Jahr in der Entgeltgruppe 3 werden in die Entgeltgruppe 4 eingruppiert. Die Berechnung der Betriebszugehörigkeit beginnt am 01.01.2014.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere erhebliche Änderungen, z.B. bei Ausschlussfristen, Arbeitszeitkonto, Entgeltfortzahlung etc.
Anhang: verhandlungsergebnis_vgz_dgb-v-17–09-2013