17. September 2013

Zeitarbeitstarifverträge 2014

iGZ und BAP haben am 17.09. mit den DGB-Gew­erkschaften neue Tar­ifverträge abgeschlossen. Die Parteien haben hier­für eine Erk­lärungs­frist bis zum 15. Okto­ber 2013 vere­in­bart, so dass die nach­fol­gend geschilderten Inhalte noch nicht als sich­er gelten.

Wesen­lich sind zunächst die jew­eils erhöht­en Tar­ifent­gelte:

a) Die Ent­gelte West in Ent­gelt­gruppe 1 betra­gen zum
— 01.01.2014 8,50 EUR
— 01.04.2015 8,80 EUR
— 01.06.2016 9,00 EUR

b) Die Ent­gelte Ost in Ent­gelt­gruppe 1 betra­gen zum
— 01.01.2014 7,86 EUR
— 01.04.2015 8,20 EUR
— 01.06.2016 8,50 EUR

Die übri­gen Ent­gelt­grup­pen wer­den wie fol­gt erhöht:

West
01.01.2014 3,80%
01.04.2015 3,50%
01.06.2016 2,30%

Ost
01.01.2014 4,80%
01.04.2015 4,30%
01.06.2016 3,70%

Geän­dert haben sich auch die Ein­grup­pierungskri­te­rien:

EG 1: Tätigkeit­en, die eine betriebliche Ein­weisung erfordern.
EG 2: Tätigkeit­en, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fach­be­zo­gene Beruf­ser­fahrung oder fach­spez­i­fis­che Ken­nt­nisse oder eine fach­spez­i­fis­che Qual­i­fika­tion erforder­lich sind.

Die jew­eili­gen Ent­gelt­grup­pen 4 wer­den wie fol­gt ergänzt: Mitar­beit­er mit ein­er Betrieb­szuge­hörigkeit von mehr als einem Jahr in der Ent­gelt­gruppe 3 wer­den in die Ent­gelt­gruppe 4 ein­grup­piert. Die Berech­nung der Betrieb­szuge­hörigkeit begin­nt am 01.01.2014.

Darüber hin­aus gibt es zahlre­iche weit­ere erhe­bliche Änderun­gen, z.B. bei Auss­chlussfris­ten, Arbeit­szeitkon­to, Ent­gelt­fortzahlung etc.

Anhang: verhandlungsergebnis_vgz_dgb-v-17–09-2013