Verbandsneugründung: BAP + iGZ = Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.

Die bei­den arbeit­ge­ber­seit­i­gen Ver­bände in der Per­son­al- und Zeitar­beits­branche, BAP (Bun­de­sar­beit­ge­berver­band der Per­sonal­dien­stleis­ter) und iGZ (Inter­essen­ver­band Deutsch­er Zeitar­beit­sun­ternehmen e.V.), wollen in einem neu gegrün­de­ten Ver­band fusion­ieren. Dies teil­ten die Ver­bände übere­in­stim­mend am 4. April 2023 mit.

Wie aus den entsprechen­den Mit­teilun­gen her­vorge­ht, laufen die Vor­bere­itun­gen zur Ver­band­sneu­grün­dung plan­mäßig. Dem­nach soll den Mit­gliedern am 21. Juni 2023 eine abges­timmte Beschlussvor­lage vorgelegt wer­den. Auf deren Grund­lage sollen die Mit­glieder dann über Ver­band­sneu­grün­dung und Fusion abstim­men. Dafür wurde bere­its ein wichtiger Schritt vol­l­zo­gen: Am 24. März 2023 wurde ein Vere­in mit dem Namen „Gesamtver­band der Per­sonal­dien­stleis­ter e.V.“ gegrün­det. Dieser soll die Grund­lage für den neuen Ver­band bilden.

Der Name „Gesamtver­band der Per­sonal­dien­stleis­ter e.V.“ ist dabei bewusst gewählt und soll die Ver­schmelzung der bei­den Ver­bände BAP und iGZ wider­spiegeln. Der neue Gesamtver­band würde sich dann als Ver­band für die gesamte Branche – von Zeitar­beit über Per­son­alver­mit­tlung bis hin zur Per­son­al­ber­atung und ‑entwick­lung – ver­ste­hen. Ver­schiedene weit­ere Vor­bere­itun­gen wie die Konzep­tion­ierung von Leis­tungsspek­trum und Lob­b­yarbeit sowie die Organ­i­sa­tion der Mit­gliederver­samm­lun­gen schre­it­en der­weil voran.