Verbandsneugründung: BAP + iGZ = Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.
Die beiden arbeitgeberseitigen Verbände in der Personal- und Zeitarbeitsbranche, BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) und iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.), wollen in einem neu gegründeten Verband fusionieren. Dies teilten die Verbände übereinstimmend am 4. April 2023 mit.
Wie aus den entsprechenden Mitteilungen hervorgeht, laufen die Vorbereitungen zur Verbandsneugründung planmäßig. Demnach soll den Mitgliedern am 21. Juni 2023 eine abgestimmte Beschlussvorlage vorgelegt werden. Auf deren Grundlage sollen die Mitglieder dann über Verbandsneugründung und Fusion abstimmen. Dafür wurde bereits ein wichtiger Schritt vollzogen: Am 24. März 2023 wurde ein Verein mit dem Namen „Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.“ gegründet. Dieser soll die Grundlage für den neuen Verband bilden.
Der Name „Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.“ ist dabei bewusst gewählt und soll die Verschmelzung der beiden Verbände BAP und iGZ widerspiegeln. Der neue Gesamtverband würde sich dann als Verband für die gesamte Branche – von Zeitarbeit über Personalvermittlung bis hin zur Personalberatung und ‑entwicklung – verstehen. Verschiedene weitere Vorbereitungen wie die Konzeptionierung von Leistungsspektrum und Lobbyarbeit sowie die Organisation der Mitgliederversammlungen schreiten derweil voran.