26. Juli 2012
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Gesellschaft — Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einer Personalgestellung ohne Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 26.07.2012 — 15 Sa 1452/11 | Wirtschaftliche Tätigkeit § 1 Abs 1 S 1 AÜG umfasst jede Tätigkeit Güter oder Dienstleistungen auf bestimmten Markt anzubieten, soweit dies nicht in Ausübung hoheitlicher Befugnisse geschieht — Fälle von konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung und solche einer durch oder zu Gunsten von gemeinnützigen Gesellschaften durchgeführten Arbeitnehmerüberlassung sind somit grundsätzlich als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 1 S 1 AÜG erfasst