26. Juli 2012

Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung durch gemeinnützige Gesellschaft — Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit einer Personalgestellung ohne Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Lan­desar­beits­gericht Düs­sel­dorf — 26.07.2012 — 15 Sa 1452/11 | Wirtschaftliche Tätigkeit § 1 Abs 1 S 1 AÜG umfasst jede Tätigkeit Güter oder Dien­stleis­tun­gen auf bes­timmten Markt anzu­bi­eten, soweit dies nicht in Ausübung hoheitlich­er Befug­nisse geschieht — Fälle von konz­ern­in­tern­er Arbeit­nehmerüber­las­sung und solche ein­er durch oder zu Gun­sten von gemein­nützi­gen Gesellschaften durchge­führten Arbeit­nehmerüber­las­sung sind somit grund­sät­zlich als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 1 S 1 AÜG erfasst