13. Juni 2012
BFH zur Definition der regelmäßigen Arbeitsstätte beim Kunden
Bundesfinanzhof — 13.06.2012 — VI R 47/11 | Nachdem in der jüngeren Vergangenheit einige zum Teil widersprüchliche Urteile von Finanzgerichten bezüglich der Definition von regelmäßigen Arbeitsstellen von Leiharbeitern bei längerfristigem Einsatz bekannt wurden, wurde nun eine Revisionsentscheidung des höchsten deutschen Finanzgerichtes, des BFH, bekannt. Dieser entschied unter dem Aktenzeichen VI R 47/11, dass die betriebliche Einrichtung des Kunden des Arbeitgebers unabhängig von der Dauer des Einsatzes nur dann eine regelmäßige Arbeitsstätte sein kann, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt. Unabhängig davon ist die Revision zum vorgenannten Urteil des FG Düsseldorf unter dem Az. VI R 18/12 nach wie vor beim BFH anhängig.