1. Dezember 2016
Tarifabschluss für Entgelttarifvertrag zwischen VGZ und DGB ab 2017
Am 30. November 2016 war es so weit: Nach langen Verhandlungen haben sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und die Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf einen neuen Tarifabschluss für den Entgelttarifvertrag geeinigt. Die Tarifpartner haben eine Anpassung in mehreren Stufen vereinbart.
Die erste Anpassungsstufe wird zum 1. März 2017 wirksam, die Laufzeit für diese Stufe beträgt 13 Monate. Hier werden die Entgelte in der Entgeltgruppe 1 auf 9,23 € (West) und auf 8,91 € (erhöht).
Bereits vorher zu beachten: Um den Anforderungen des Mindestlohngesetzes gerecht zu werden, werden die Entgeltgruppen 1 und 2 Ost zum 1. Januar 2017 auf 8,84 EUR (EG 1) und 8,89 EUR (EG 2) angepasst.
Für die folgenden Anpassungsschritte gilt dann:
Zum 1. April 2018 (2. Stufe):
Erhöhung Entgelte West: Alle EG: 2,8 %
Erhöhung Entgelte Ost: Alle EG: 4,0 %
Laufzeit bis zur 3. Stufe: 12 Monate