14. März 2022

Neuregelung der Gutscheinvermittlung

Zum 1. Jan­u­ar 2022 wur­den die Regelun­gen der „Gutschein­ver­mit­tlung“ geän­dert. Nun gilt:

  • Die Vergü­tung für eine Ver­mit­tlung in eine ver­sicherungspflichtige Beschäf­ti­gung nach § 45 Absatz 6 SGB III wird um 500 € auf 2.500 € (+ 25 %) bzw. bei Langzeitar­beit­slosen oder Men­schen mit Behin­derun­gen auf 3.000 € (+ 20 %) angehoben.
  • Für die Ver­mit­tlung ein­er ger­ingfügi­gen Beschäf­ti­gung nach § 8 SGB IV darf ein pri­vater Arbeitsver­mit­tler gemäß § 296 Absatz 3 SGB III kün­ftig keine Ver­mit­tlung­spro­vi­sion vom Arbeit­suchen­den ver­lan­gen oder ent­ge­gen­nehmen. Dies gilt sowohl bei ein­er Ger­ingfügigkeit in der Ent­gelt- als auch in der Zeitvariante.