14. März 2022
Neuregelung der Gutscheinvermittlung
Zum 1. Januar 2022 wurden die Regelungen der „Gutscheinvermittlung“ geändert. Nun gilt:
- Die Vergütung für eine Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung nach § 45 Absatz 6 SGB III wird um 500 € auf 2.500 € (+ 25 %) bzw. bei Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderungen auf 3.000 € (+ 20 %) angehoben.
- Für die Vermittlung einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV darf ein privater Arbeitsvermittler gemäß § 296 Absatz 3 SGB III künftig keine Vermittlungsprovision vom Arbeitsuchenden verlangen oder entgegennehmen. Dies gilt sowohl bei einer Geringfügigkeit in der Entgelt- als auch in der Zeitvariante.