Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer: Neues Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit

Die Bun­de­sagen­tur für Arbeit hat das „Merk­blatt für Lei­har­beit­nehmerin­nen und Lei­har­beit­nehmer“ aktu­al­isiert (Stand 03/2023). Das neue Merk­blatt ste­ht auf der Web­site der Bun­de­sagen­tur zum Down­load bere­it. Dabei wurde Punkt C („Loh­nun­ter­gren­ze und Branchen­min­destlöhne“) an die Fün­fte Verord­nung über eine Loh­nun­ter­gren­ze in der Arbeit­nehmerüber­las­sung angepasst und berück­sichtigt somit nun die seit dem 1. Jan­u­ar 2023 gel­tenden Min­destent­gelte in der Zeitarbeit.

Kün­ftig ist nur noch dieses neue Merk­blatt der Bun­de­sagen­tur für Arbeit zu verwenden.