Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer: Neues Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat das „Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer“ aktualisiert (Stand 03/2023). Das neue Merkblatt steht auf der Website der Bundesagentur zum Download bereit. Dabei wurde Punkt C („Lohnuntergrenze und Branchenmindestlöhne“) an die Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung angepasst und berücksichtigt somit nun die seit dem 1. Januar 2023 geltenden Mindestentgelte in der Zeitarbeit.
Künftig ist nur noch dieses neue Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden.