Entwurf für eine Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk
Vor kurzem berichteten wir zur Tarifeinigung über die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk. Inzwischen haben die Tarifparteien einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt, sodass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Verordnungsentwurf zur Elften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (11. Malerarbeitsbedingungenverordnung – 11. MalerArbbV) erstellt hat. Dieser wurde nun im Bundesanzeiger bekanntgegeben (BAnz AT 30.03.2023 B2).
Jetzt folgt zunächst eine dreiwöchige Frist für die Stellungnahmen der entsprechenden Verbände. Sobald die Verordnung am Ende des Verfahrens in Kraft tritt, wird die Tarifeinigung zu den Mindestlöhnen Bindungswirkung für die gesamte Branche entfalten – inklusive der Leiharbeitskräfte im Maler- und Lackhierhandwerk. Dem Tarifabschluss zufolge betragen die neuen Ecklöhne seit Januar 2023 18,39 € (West) bzw. 17,86 € (Ost). Ab April 2023 gilt außerdem ein neuer Mindestlohn: 12,50 € für Helfer und 14,50 € für gelernte Kräfte.