Kündigung des Tarifvertrags BZ ME durch die IG Metall

Bei der let­zten Eini­gung zum Tar­ifver­trag über Branchen­zuschläge für Arbeit­nehmerüber­las­sun­gen in der Met­all- und Elek­troin­dus­trie (TV BZ ME) am 13. Jan­u­ar 2023 hat­ten die Tar­if­parteien ein Son­derkündi­gungsrecht mit ein­er drei­monati­gen Kündi­gungs­frist vereinbart.

Dieses Kündi­gungsrecht hat die IG Met­all zur Anwen­dung gebracht und den TV BZ ME zum 30. Juni 2023 gekündigt. Die IG Met­all begrün­det die Kündi­gung des Tar­ifver­trags mit der Forderung ein­er Infla­tion­saus­gle­ich­sprämie in Höhe von 3.000 €.

Neben dem TV BZ ME hat die iGZ auch einige weit­ere Branchen­zuschlagstar­ifverträge geschlossen. Diese sind jedoch nicht gekündigt wor­den, haben also weit­er­hin Bestand.

Quelle: iGZ-Mit­glieder­in­fo 10/2023 vom 11.4.2023