Kündigung des Tarifvertrags BZ ME durch die IG Metall
Bei der letzten Einigung zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) am 13. Januar 2023 hatten die Tarifparteien ein Sonderkündigungsrecht mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist vereinbart.
Dieses Kündigungsrecht hat die IG Metall zur Anwendung gebracht und den TV BZ ME zum 30. Juni 2023 gekündigt. Die IG Metall begründet die Kündigung des Tarifvertrags mit der Forderung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 €.
Neben dem TV BZ ME hat die iGZ auch einige weitere Branchenzuschlagstarifverträge geschlossen. Diese sind jedoch nicht gekündigt worden, haben also weiterhin Bestand.