14. April 2011

Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

BAG — 14.04.2011 — 6 AZR 727/09 | Die bloße Mit­teilung im Arbeitsver­trag, dass der jew­eilige Inhab­er ein­er bes­timmten Funk­tion kündi­gen dürfe, ist nicht aus­re­ichend. Erforder­lich ist vielmehr ein zusät­zlich­es Han­deln des Voll­macht­ge­bers, auf­grund dessen es dem Empfänger der Kündi­gungserk­lärung möglich ist, der ihm genan­nten Funk­tion, mit der das Kündi­gungsrecht ver­bun­den ist, die Per­son des jew­eili­gen Stel­len­in­hab­ers zuzuordnen.