15. Mai 2013

Konzerninterner Verleih von Arbeitnehmern ist rechtens

BAG — 15.05.2013 — 7 AZR 494/11 | Die Arbeit­nehmerüber­las­sung durch eine konz­ern­in­terne  Per­sonal­dien­stleis­tungs­ge­sellschaft ver­stößt nicht gegen das AÜG – diese Entschei­dung des LAG Nieder­sach­sens (3 Sa 1432/10) hat der 7. Sen­at des BAG am 15. Mai bestätigt und die Revi­sion zurück­gewiesen. Das BAG bil­ligt so den konz­ern­in­ter­nen Ver­leih. Geklagt hat­ten zwei Mitar­beit­er ein­er konz­ern­in­ter­nen Zeitar­beits­fir­ma – sie macht­en gel­tend, dass sie ja eigentlich bei dem Mut­terkonz­ern beschäftigt seien und nicht bei der Zeitar­beits­fir­ma. Das BAG sah dies nicht so, eben­so wie das LAG Nieder­sach­sen zuvor.