15. Mai 2013
Konzerninterner Verleih von Arbeitnehmern ist rechtens
BAG — 15.05.2013 — 7 AZR 494/11 | Die Arbeitnehmerüberlassung durch eine konzerninterne Personaldienstleistungsgesellschaft verstößt nicht gegen das AÜG – diese Entscheidung des LAG Niedersachsens (3 Sa 1432/10) hat der 7. Senat des BAG am 15. Mai bestätigt und die Revision zurückgewiesen. Das BAG billigt so den konzerninternen Verleih. Geklagt hatten zwei Mitarbeiter einer konzerninternen Zeitarbeitsfirma – sie machten geltend, dass sie ja eigentlich bei dem Mutterkonzern beschäftigt seien und nicht bei der Zeitarbeitsfirma. Das BAG sah dies nicht so, ebenso wie das LAG Niedersachsen zuvor.