29. Oktober 2012

Keine Arbeitnehmerüberlassung — gemeinnütziges Unternehmen — fehlende Gewinnerzielungsabsicht

Hes­sis­ches Lan­desar­beits­gericht — 29.10.2012 — 21 Sa 303/12 | Bei einem gemein­nützi­gen Unternehmen liegt die für eine Arbeit­nehmerüber­las­sung erforder­liche Gewin­nerzielungsab­sicht nicht vor, wenn die Über­las­sung von Per­son­al inner­halb der gemein­nützi­gen Zwecke lediglich zur Abdeck­ung eigen­er Per­son­alkosten erfolgt.