25. Februar 2019
Entzug der ANÜ-Erlaubnis nach Verstößen
Einem Personaldienstleister wurde 2018 die ANÜ-Erlaubnis entzogen, nachdem zum wiederholten Mal viele Verstöße festgestellt worden waren. Dabei handelte es sich überwiegend um die „Klassiker“ in den Bereichen – Entgelt, Urlaub, Arbeitszeit, Entgelt Fortzahlung usw. –, aber auch rechtswidrige Probezeitvereinbarungen und Vertragsstrafen.
Im folgenden Rechtsstreit hat der Personaldienstleister fast alle Entgelt relevanten Verstöße bestritten oder relativiert und damit begründet, dass sie auf das Verhalten einiger Sachbearbeiter zurückzuführen seien. Als Reaktion hat der Personaldienstleister einen neuen Geschäftsführer eingesetzt. Dieser hat viele interne Anweisungen ausgegeben, so zum Beispiel die „Arbeitsanweisung Entgelt Abrechnung“ und die „Arbeitsanweisung Arbeitskleidung“. Die Umstellung konkreter Arbeitsabläufe hielt er daneben nicht für notwendig.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 21. Dezember 2018 – L 7 AL 163/18 B ER) folgte dieser Ansicht nicht, denn das Verhalten des Personaldienstleisters sei völlig unzureichend. Der Personaldienstleister hätte konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung der zukünftigen Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung treffen und diese darlegen müssen. Stattdessen hat er derartige Maßnahmen sogar für gar nicht erforderlich erachtet, obwohl aus Sicht des Gerichts eine Überprüfung der internen Organisationsstruktur vorzunehmen gewesen wäre. Es hätte konkret u. a. der Einführung eines tragfähigen Konzepts zur zukünftigen Sicherstellung des Einsatzes hinreichend qualifizierter Mitarbeiter bedurft. Es fehlten jegliche Erläuterungen und Belege, durch welche interne Maßnahme für die Zukunft sichergestellt werden soll, dass die Verstöße verhindert werden. Auch die teilweise erfolgte Bagatellisierung von arbeitsrechtlichen Verstößen sowie das selbst nach der Beanstandung für sachgerecht gehaltene Fehlverhalten, beispielsweise bezüglich der Vertragsstrafen, zeigten, dass bei dem Personaldienstleister kein Umdenken stattgefunden habe.
AMETHYST-Kommentar
Der Beschluss zeigt, wie wichtig es ist, nach festgestellten Beanstandungen umgehend und angemessen zu reagieren. Hierzu gehört auch, dass tatsächliche Rechtsverstöße eingeräumt werden und dargelegt wird, welche Maßnahmen ergriffen worden sind, damit sich diese Verstöße nicht wiederholen.