20. Februar 2013

Dritte Auflage von “Zeitarbeit — Leitfaden für die Praxis” am 20. Februar 2013 erschienen

Unser Stan­dard­w­erk “Zeitar­beit — Leit­faden für die Prax­is” ist am 20. Feb­ru­ar 2013 in 3. Auflage neu erschienen!

Aus der Prax­is für die Praxis!

Auch in der 3. Auflage beant­wortet das Buch die kom­plex­en Rechts­fra­gen der Zeitar­beit mit einem kon­se­quent auf die Prax­is aus­gerichteten Ansatz, aus­ge­hend von tat­säch­lichen Handlungs‑, Prob­lem- und Entscheidungsfeldern.

Neu in der 3. Auflage, u.a.: Tar­ifverträge über Branchen­zuschläge / Fehlende Tar­if­fähigkeit der CGZP: Arbeits- und sozialver­sicherungsrechtliche Fol­gen / Weg­fall des Priv­i­legs der „gemein­nützi­gen“ Arbeit­nehmerüber­las­sung / Ver­bot der dauer­haften Über­las­sung / Drehtürk­lausel / Min­destlöhne in der Zeitar­beit / Zugang zu Gemein­schaft­sein­rich­tun­gen des Kunden/ und geld­w­ert­er Vorteil / Gren­züber­schre­i­t­ende Arbeitnehmerüberlassung

Die Autoren:
Prof. Dr. Wolf­gang Böhm, Berlin;
Jörg Hen­nig, Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht, Berlin;
Dr. Cor­nelius Popp, Recht­san­walt und Fachan­walt für Arbeit­srecht, Erlangen

Lesen Sie hierzu ein Inter­view mit dem Mither­aus­ge­ber Prof. Dr. Böhm

Pro­fes­sor Wolf­gang Böhm, Jahrgang 1939, pro­movierte 1971 an
der Uni­ver­sität Mannheim. Bis zur Emer­i­tierung 2005 unterrichtete
er am Lehrstuhl für Arbeit­srecht an der Sozialakademie Dortmund,
von 2005 bis 2009 war er Wis­senschaftlich­er Leit­er vom Deutschen
Insti­tut Zeitar­beit (DIZ), Berlin. Pro­fes­sor Böhm arbeit­et seit dem
Erlass des AÜG 1972 eng mit Ver­bän­den und Unternehmen der
Zeitar­beit zusam­men, ist geschätzter Ref­er­ent auf Kon­gressen und
in Prak­tik­er-Sem­i­naren und hat zahlre­ich zum The­ma veröffentlicht.

Seit der let­zten Auflage des Buch­es „Zeitar­beit: Leit­faden für die Prax­is“ sind zwei Jahre ver­gan­gen. Was hat sich in der Zwis­chen­zeit getan?

Pro­fes­sor Wolf­gang Böhm
: In den let­zten zwei Jahren hat sich hier mehr getan als in Jahrzehn­ten zuvor. Europäis­ches Recht ist nun auch bei der Arbeit­nehmerüber­las­sung das Maß der Dinge. Allerd­ings ist die „klas­sis­che“ Zeitar­beit von der Umset­zung der EU-Zeitar­beit­srichtlin­ie noch am wenig­sten betrof­fen. Zeitar­beit­sun­ternehmen braucht­en auch bis­lang schon eine Erlaub­nis und wur­den von der Arbeitsver­wal­tung über­prüft. Ihr Kerngeschäft war von ihren Anfän­gen 1972 an die Bere­it­stel­lung von Inter­imsper­son­al. Das unter­schei­det sie von sog. Per­son­alführungs­ge­sellschaften, deren Auf­gabe es ist, den anderen Konz­ernge­sellschaften auf Dauer das erforder­liche Per­son­al zur Ver­fü­gung zu stellen. Hier wird die neue Recht­slage, dass Arbeit­nehmerüber­las­sung laut Gesetz vorüberge­hend erfol­gt, zu Prob­le­men führen.

Die BAG-Entschei­dung, dass die mit der CGZP, also den Christlichen Gew­erkschaften, abgeschlosse­nen Tar­ifverträge unwirk­sam sind, trifft naturgemäß nur Zeitar­beit­sun­ternehmen, die diese Tar­ifverträge angewen­det haben. Dort allerd­ings voll – bis hin zur Exis­tenzbedro­hung. Die Aufräu­mar­beit­en sind noch längst nicht abgeschlossen. Deswe­gen wird diesem The­ma in der Neuau­flage bre­it­er Raum gegeben. Gesellschafts- und Ver­band­spoli­tisch bei Weit­em am span­nend­sten sind nach mein­er Mei­n­ung jedoch die Tar­ifverträge über Branchenzuschläge.

Wie bew­erten Sie die aktuellen Verän­derun­gen in der Branche?
Pro­fes­sor Wolf­gang Böhm: Die Tar­ifverträge über Branchen­zuschläge sind Ergeb­nis ein­er lan­gen Reise der Zeitar­beits­branche in die bun­des­deutsche Nor­mal­ität. Das spez­i­fisch deutsche part­ner­schaftliche Mod­ell der Arbeits­beziehun­gen beruht, salopp gesagt, darauf, sich zu eini­gen statt sich zu klop­pen – ggf. bis zum bit­tren Ende. Das set­zt voraus, dass die Sozial­part­ner sich gegen­seit­ig akzep­tieren, statt sich zu ver­teufeln. Das klingt banal, ist es aber nicht. Die bish­eri­gen Tar­ifverträge Zeitar­beit waren Ergeb­nis eines fak­tis­chen Tarifzwangs:

entwed­er Anwen­dung eines Tar­ifver­trags oder Equal pay. Hier haben wir es zum ersten Mal mit frei­willig abgeschlosse­nen Tar­ifverträ­gen nach der Devise zu tun: Gib­st du mir, geb’ ich dir. Die Lohnkosten der Zeitar­beit­sun­ternehmen wer­den steigen. Aber Kun­den­be­trieb­sräte kön­nen den Ein­satz von Zeit­per­son­al nicht mehr mit dem Argu­ment block­ieren, dass sie Lohn­dump­ing keinen Vorschub leis­ten wollen. Ganz neben­bei wird auch die Mär wider­legt, dass allein staatlich fest­ge­set­zte Min­destlöhne ein angemessenes Grun­deinkom­men sich­ern können.

Die Basis der Zeitar­beit hat sich also verän­dert. Die Anpas­sung daran wird ein Prozess sein und nicht von heute auf mor­gen geschehen. Aber man weiß jet­zt, wo man ste­ht und wohin die Reise geht. Ich würde sagen: eine gute Basis für die Anbi­eter und die Kun­den von Zeitarbeit.

Das Buch „Zeitar­beit: Leit­faden für die Prax­is“ ist aus der Prax­is für die Prax­is geschrieben. Wie wer­den Sie diesem geset­zten Anspruch im Buch gerecht und welche Ziel­gruppe sprechen Sie an?

Pro­fes­sor Wolf­gang Böhm: Zur Ziel­gruppe kann ich sagen: Wir sprechen alle an, die als Anwälte, Per­son­aler, Dispo­nen­ten, Gew­erkschafter, Betrieb­sräte etc. Fra­gen zur Zeitar­beit haben und keine rechtswis­senschaftlichen Abhand­lun­gen lesen wollen. Wir haben wed­er einen juris­tis­chen Kom­men­tar geschrieben noch ein Lehrbuch nach dem wis­senschaftlichen Muster: Begriff und Wesen, geschichtliche Entwick­lung usw. – was für Prak­tik­er im Arbeit­sall­t­ag auch nicht beson­ders hil­fre­ich wäre. Wir ori­en­tieren uns an Hand­lungs- und poten­ziellen Kon­flik­t­feldern, fra­gen z. B., welche Prob­leme in der Beziehung Anbieter/ Kunde auftreten kön­nen. Wo kommt es erfahrungs­gemäß immer wieder zu Mei­n­ungsver­schieden­heit­en mit einzel­nen Mitar­beit­ern – von der Ein­stel­lung bis zum Auss­chei­den? Was ist speziell für die Zeitar­beit bei Lohn­s­teuer und Sozialver­sicherung zu beacht­en etc.? Wir gehen also von Fra­gen aus, die sich Prak­tik­ern im betrieblichen All­t­ag stellen. Wir schauen uns also, kurz gesagt, die Rechts­beziehun­gen an und fra­gen: Was kön­nte da zum Prob­lem wer­den, was genau ist das Prob­lem? Dann geben wir Empfehlun­gen, wie man damit umgeht.