7. Dezember 2015
BSG entscheidet CGZP-Sachverhalt am 16. Dezember 2015!
Das Bundessozialgericht wird am 16. Dezember 2015 den ersten CGZP-Sachverhalt verhandeln! Die Sache zum Az. B 12 R 11/14 R ist beim 12. Senat auf 09:45 Uhr terminiert, so die Pressestelle des Gerichts auf telefonische Anfrage. Es handelt sich bei der Angelegenheit eine Sprungrevision zu einem Urteil des SG Hannover (v. 25.06.2014 – S 14 R 649/12), in dem die meisten auch für andere Verfahren bedeutende Aspekte eine Rolle spielen.
Worüber wird das BSG befinden? Das Urteil des SG Hannover thematisiert folgende Komplexe, die nun bewertet werden:
- Zeitpunkt Tarifunfähigkeit der CGZP
- Vertrauensschutz
- Umfang der Ermittlungspflicht der Kundenlöhne und daraus resultierende Schätzbefugnis der DRV
- Beitragsverjährung für das Jahr 2006
Über die Entscheidung des SG Hannover hatten wir bereits auf dieser Seite berichtet.