19. Dezember 2012
An der Tariffähigkeit der Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft bestehen keine “vernünftigen Zweifel”
BAG — 19.12.2012 — 1 AZB 72/12 | Für viel Gesprächsstoff hatte ein Beschluss des BAG über die „Frage der Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit aller der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit angehörenden Einzelgewerkschaften“ gesorgt. Ein Arbeitnehmer hatte eine Equal-pay-Klage damit begründet, der in sein Arbeitsverhältnis einbezogene BZA-DGB-Tarifvertrag sei u. a. wegen mangelnder Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der DGB-Gewerkschaften für die Zeitarbeit unwirksam. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg setzte das Verfahren aus und legte diese Frage dem BAG vor. Das BAG meinte jedoch, dass es für eine Aussetzung des Verfahrens nicht genüge, wenn eine Partei ohne nachvollziehbare Gründe die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft infrage stelle. Es sei deshalb nicht erkennbar, dass an der Tariffähigkeit der Mitgliedsgewerkschaften der ‚DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit‘ vernünftige Zweifel bestehen.