19. Dezember 2012

An der Tariffähigkeit der Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft bestehen keine “vernünftigen Zweifel”

BAG — 19.12.2012 — 1 AZB 72/12 | Für viel Gesprächsstoff hat­te ein Beschluss des BAG über die „Frage der Tar­if­fähigkeit und Tar­ifzuständigkeit aller der DGB-Tar­ifge­mein­schaft Zeitar­beit ange­hören­den Einzel­gew­erkschaften“ gesorgt. Ein Arbeit­nehmer hat­te eine Equal-pay-Klage damit begrün­det, der in sein Arbeitsver­hält­nis ein­be­zo­gene BZA-DGB-Tar­ifver­trag sei u. a. wegen man­gel­nder Tar­if­fähigkeit und Tar­ifzuständigkeit der DGB-Gew­erkschaften für die Zeitar­beit unwirk­sam. Das Lan­desar­beits­gericht Baden-Würt­tem­berg set­zte das Ver­fahren aus und legte diese Frage dem BAG vor. Das BAG meinte jedoch, dass es für eine Aus­set­zung des Ver­fahrens nicht genüge, wenn eine Partei ohne nachvol­lziehbare Gründe die Tar­if­fähigkeit oder Tar­ifzuständigkeit ein­er Gew­erkschaft infrage stelle. Es sei deshalb nicht erkennbar, dass an der Tar­if­fähigkeit der Mit­glieds­gew­erkschaften der ‚DGB-Tar­ifge­mein­schaft Zeitar­beit‘ vernün­ftige Zweifel bestehen.