14. April 2015

verd.di weiter erfolgreich gegen Spartengewerkschaften — NAG

Auf einen Antrag von ver.di hat das Hes­sis­che Lan­desar­beits­gericht (Hess. LAG) am 9. April 2015 fest­gestellt, dass die Ende 2010 gegrün­dete Neue Asseku­ranz Gew­erkschaft e.V. (NAG) keine tar­if­fähige Gew­erkschaft ist. Die Organ­i­sa­tion sei derzeit nicht mächtig genug, Tar­if­forderun­gen im Ver­sicherungs­gewerbe durchzuset­zen. Da die NAG noch keine Tar­ifverträge abgeschlossen hat und ihre Mit­gliederzahl in dem Ver­fahren nicht konkret mit­teilte, sah sich das Hess. LAG außer­stande, eine pos­i­tive Prog­nose zur Durch­set­zungs­fähigkeit der NAG bei Tar­if­forderun­gen anzustellen. Die NAG war jedoch nicht Teil der Tar­ifge­mein­schaft AMP-CGZP

Die Rechts­beschw­erde wurde nicht zuge­lassen. Die NAG kann deswe­gen jedoch Nichtzu­las­sungs­beschw­erde bei dem Bun­de­sar­beits­gericht einlegen.

Die Entschei­dung wurde auf Antrag der Gew­erkschaft ver.di in einem Ver­fahren zur Fest­stel­lung der Tar­if­fähigkeit ein­er Vere­ini­gung von Arbeit­nehmern nach § 97 ArbGG (Arbeits­gerichts­ge­setz) getrof­fen. Das Hess. LAG ist dem Antrag der NAG nicht gefol­gt, das Ver­fahren auszuset­zen und die Ver­fas­sungsmäßigkeit des § 97 ArbGG wegen der Verkürzung des Instanzen­zugs dem Bun­desver­fas­sungs­gericht vorzulegen.

Hes­sis­ches Lan­desar­beits­gericht, Beschluss vom 9. April 2015, Az. 9 TaBV 225/14

Pressemel­dung 1/2015