14. April 2015
verd.di weiter erfolgreich gegen Spartengewerkschaften — NAG
Auf einen Antrag von ver.di hat das Hessische Landesarbeitsgericht (Hess. LAG) am 9. April 2015 festgestellt, dass die Ende 2010 gegründete Neue Assekuranz Gewerkschaft e.V. (NAG) keine tariffähige Gewerkschaft ist. Die Organisation sei derzeit nicht mächtig genug, Tarifforderungen im Versicherungsgewerbe durchzusetzen. Da die NAG noch keine Tarifverträge abgeschlossen hat und ihre Mitgliederzahl in dem Verfahren nicht konkret mitteilte, sah sich das Hess. LAG außerstande, eine positive Prognose zur Durchsetzungsfähigkeit der NAG bei Tarifforderungen anzustellen. Die NAG war jedoch nicht Teil der Tarifgemeinschaft AMP-CGZP
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Die NAG kann deswegen jedoch Nichtzulassungsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht einlegen.
Die Entscheidung wurde auf Antrag der Gewerkschaft ver.di in einem Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit einer Vereinigung von Arbeitnehmern nach § 97 ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) getroffen. Das Hess. LAG ist dem Antrag der NAG nicht gefolgt, das Verfahren auszusetzen und die Verfassungsmäßigkeit des § 97 ArbGG wegen der Verkürzung des Instanzenzugs dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. April 2015, Az. 9 TaBV 225/14
Pressemeldung 1/2015