30. April 2015

Sachbezugswerte für Essen — Zeitarbeitnehmer

Sach­bezugswert für Essens­marken: auch Zeitar­beit­er prof­i­tieren ab 2015 davon. Das Bun­desmin­is­teri­um für Finanzen hat ab dem 1. Jan­u­ar 2015 geregelt, dass nun auch Zeitar­beit­nehmer von der Bew­er­tung von Essens­marken mit dem Sach­bezugswert prof­i­tieren kön­nen. Bish­er waren Zeitar­beit­nehmer nur die ersten drei Monate ihrer Tätigkeit dazu berechtigt – nun kön­nen sie den Verpfle­gungsmehraufwand auch nach den drei Monat­en Beschäf­ti­gung gel­tend machen.