30. April 2015
Sachbezugswerte für Essen — Zeitarbeitnehmer
Sachbezugswert für Essensmarken: auch Zeitarbeiter profitieren ab 2015 davon. Das Bundesministerium für Finanzen hat ab dem 1. Januar 2015 geregelt, dass nun auch Zeitarbeitnehmer von der Bewertung von Essensmarken mit dem Sachbezugswert profitieren können. Bisher waren Zeitarbeitnehmer nur die ersten drei Monate ihrer Tätigkeit dazu berechtigt – nun können sie den Verpflegungsmehraufwand auch nach den drei Monaten Beschäftigung geltend machen.