Mindestlohn Pflege: Neue Mindestlöhne in der Pflege
Die Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV) wurde im Bundegesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. Folgende Mindestlöhne in der Pflegebranche wurden vereinbart:
Pflegehilfskräfte
01.02.2024 |
14,15 € (unverändert) |
01.05.2024 |
15,50 € |
01.07.2025 |
16,10 € |
Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit
01.02.2024 |
15,25 € (unverändert) |
01.05.2024 |
16,50 € |
01.07.2025 |
17,35 € |
Pflegefachkräfte
01.02.2024 |
18,25 € (unverändert) |
01.05.2024 |
19,50 € |
01.07.2025 |
20,50 € |
Der Mehrurlaub bei einer 5‑Tagewoche beträgt weiterhin 9 Tage (als Addition zum gesetzlichen Mindesturlaub, nicht zum Tarifurlaub nach iGZ / BAP).
Weiterhin zu beachten ist die Regelung zur Lohnfälligkeit in § 3. Danach wird das Mindestentgelt für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (also der Grundlohn) spätestens am letzten Bankarbeitstag des laufenden Kalendermonats fällig.