12. August 2013
Equal-Pay auch für Sonderzahlungen
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein — 21.05.2013 — 2 Sa 398/12 | Leiharbeitnehmer haben aus dem Gesichtspunkt des Equal pay Anspruch auf dieselben Leistungen wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Das gilt auch für Sonderzahlungen. Wird die Sonderzahlung an eine Stichtagsregelung geknüpft, so ist der Anspruch nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer am Stichtag in dem betreffenden Unternehmen eingesetzt war.