12. August 2013

Equal-Pay auch für Sonderzahlungen

Lan­desar­beits­gericht Schleswig-Hol­stein — 21.05.2013 — 2 Sa 398/12 | Lei­har­beit­nehmer haben aus dem Gesicht­spunkt des Equal pay Anspruch auf diesel­ben Leis­tun­gen wie Arbeit­nehmer des Entlei­her­be­triebs. Das gilt auch für Son­derzahlun­gen. Wird die Son­derzahlung an eine Stich­tagsregelung geknüpft, so ist der Anspruch nur gegeben, wenn der Arbeit­nehmer am Stich­tag in dem betr­e­f­fend­en Unternehmen einge­set­zt war.