8. Januar 2015

BAG: Abbau von Plusstunden vom Arbeitszeitkonto ist zulässig

Ger­ade erst hat das LAG Berlin-Bran­den­burg (5 Sa 982/14) entsch­ieden, dass es dem Ver­lei­her unter­sagt ist, für Zeit­en, in denen er seinen Lei­har­beit­nehmern keinen Ein­satz disponieren kann, Stun­den vom Arbeit­szeitkon­to zu buchen. Das sieht der  5. Sen­at des Bun­de­sar­beits­gerichts offen­sichtlich anders, denn aktuell wurde eine Revi­sion gegen eine Entschei­dung des LAG Ham­burg (4 Sa 56/13) abgewiesen. Die Ham­burg­er Richter entsch­ieden – anders als
ihre oben genan­nten Kol­le­gen aus Berlin – dahinge­hend, dass das Abbuchen der Plusstun­den sehr wohl zuläs­sig sei.

 

Indem nun die Revi­sion dage­gen zurück­gewiesen wurde, scheint der 5. Sen­at des höch­sten deutschen Arbeits­gericht­es diese Ansicht zu teilen. Anders ist nicht erk­lär­bar, dass die Nichtzu­las­sungs­beschw­erde gegen die Entschei­dung des LAG Ham­burg – Urteil vom 22.07.2014 — 4 Sa 56/13 – ohne Erfolg geblieben ist. Mit Beschluss vom 20.01.2015 — Akten­ze­ichen 5 AZN 809/14 wurde die Beschw­erde ohne nähere Begrün­dung zurück­gewiesen. In diesem Falle hat­te die Klägerin inner­halb eines Zeitraums von fünf Monat­en einen Abzug von 219 Stun­den hinzunehmen.
Quelle: Personalorder/Templin und Thiess