8. Januar 2015
BAG: Abbau von Plusstunden vom Arbeitszeitkonto ist zulässig
Gerade erst hat das LAG Berlin-Brandenburg (5 Sa 982/14) entschieden, dass es dem Verleiher untersagt ist, für Zeiten, in denen er seinen Leiharbeitnehmern keinen Einsatz disponieren kann, Stunden vom Arbeitszeitkonto zu buchen. Das sieht der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts offensichtlich anders, denn aktuell wurde eine Revision gegen eine Entscheidung des LAG Hamburg (4 Sa 56/13) abgewiesen. Die Hamburger Richter entschieden – anders als
ihre oben genannten Kollegen aus Berlin – dahingehend, dass das Abbuchen der Plusstunden sehr wohl zulässig sei.
Indem nun die Revision dagegen zurückgewiesen wurde, scheint der 5. Senat des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes diese Ansicht zu teilen. Anders ist nicht erklärbar, dass die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des LAG Hamburg – Urteil vom 22.07.2014 — 4 Sa 56/13 – ohne Erfolg geblieben ist. Mit Beschluss vom 20.01.2015 — Aktenzeichen 5 AZN 809/14 wurde die Beschwerde ohne nähere Begründung zurückgewiesen. In diesem Falle hatte die Klägerin innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten einen Abzug von 219 Stunden hinzunehmen.
Quelle: Personalorder/Templin und Thiess